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In welchen Fällen welche Ämter für die Gestaltung und Sanierung von Plätzen verantwortlich sind, ist sowohl für die Bevö

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Zuständigkeit der Ämter bei der Gestaltung und Sanierung von Plätzen in Frankfurt. Es wird erfragt, wie diese Zuständigkeiten festgelegt werden und welche Plätze im kommenden Jahr umgestaltet werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Klarstellung der Verantwortlichkeiten und eine Übersicht über geplante Projekte.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

In welchen Fällen welche Ämter für die Gestaltung und Sanierung von Plätzen verantwortlich sind, ist sowohl für die Bevölkerung als auch für die Stadtpolitik nicht immer nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie wird die Zuständigkeit im Falle von Gestaltungs- oder Umbauarbeiten festgelegt, und welche Plätze werden im kommenden Jahr umgestaltet beziehungsweise umgebaut?

Antwort des Magistrats

Die Zuständigkeit für die Sanierung und Umgestaltung von Plätzen richtet sich zunächst nach deren Eigentümerschaft. In der Regel sind die Platzflächen im Eigentum der Stadt Frankfurt dem Amt für Straßenbau und Erschließung oder dem Grünflächenamt zugeordnet.

Darüber hinaus sind über die fachlich anstehenden Bauaufgaben in den Projekten unterschiedliche Zuständigkeiten berührt. Während zum Beispiel Asphaltierungs-, Pflaster- und Verlegearbeiten grundsätzlich in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung liegen, sind sämtliche Begrünungsarbeiten in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes.

Zusätzlich bestehen Besonderheiten in Projekten des Programms Schöneres Frankfurt, M 19/11, § 9523, sowie im Rahmen von Projekten in Programmen der Stadterneuerung. Projekte des Programms Schöneres Frankfurt werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Stadtplanungsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes bearbeitet. Projekte in Programmen der Stadterneuerung werden in der Regel in der Federführung des Stadtplanungsamtes geplant - die Bauausführung obliegt jedoch dem Amt für Straßenbau und Erschließung oder dem Grünflächenamt, dann jeweils mit sämtlichen oben genannten Leistungen.

In sämtlichen Projekten findet ein intensiver fachlicher Austausch zwischen den Ämtern statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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