Jüngsten Berichten zufolge ist das Juridicum mit dem Anbau der ehemaligen Jura-/Kunst-Bibliothek immer noch im Landesbes
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wie er zwischen dem Land Hessen und der ABG Frankfurt Holding vermitteln kann, um eine Rücknahme der vertraglich vereinbarten Leitungskappung zu erreichen. Dies ist notwendig, um eine Zwischennutzung des Juridicums für Geflüchtete zu ermöglichen, die aufgrund des maroden Zustands des Gebäudes nicht untergebracht werden konnten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Jüngsten Berichten zufolge ist das Juridicum mit dem Anbau der ehemaligen Jura- /Kunst-Bibliothek immer noch im Landesbesitz und nicht an die ABG übergeben. Untersuchungen zeigten allerdings als Folge mangelnder Wartung einen maroden technischen Zustand, sodass Geflüchtete nicht untergebracht werden konnten. Gleichwohl bereiten sich derzeit vielfältige Initiativen wie "Radar", "Offenes Haus der Kulturen" und andere für eine Zwischennutzung noch vor der Sommerpause vor und bitten inständig, dass keine Leitungen gekappt werden.
Ich frage den Magistrat:
Wie vermittelt er zwischen Land und ABG, um eine Rücknahme der vertraglich vereinbarten Leitungskappung zu erwirken, um so die durchaus wünschenswerte Zwischennutzung zu ermöglichen?
Antwort des Magistrats
Eigentümer und Besitzer des Juridicums ist das Land Hessen. Die ABG Frankfurt Holding hat keinerlei Rechte an dem Objekt, bis es vertragskonform auf die ABG Frankfurt Holding übertragen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.