Die Stadtregierung hat im Jahr 2017 mit dem Beschluss der Vorlage M 131 eine Änderung des Förderprogramms für Mietwohnun
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 24.01.2019, F 1692 Die Stadtregierung hat im Jahr 2017 mit dem Beschluss der Vorlage M 131 eine Änderung des Förderprogramms für Mietwohnungen auf den Weg gebracht. Die Wohnungen im zweiten Förderweg kosten demnach zwischen 8,50 Euro und 10,50 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Die Koalition begründete den Beschluss damit, dass auch in den teureren Stadtgebieten und Luxusstadtteilen geförderter Wohnraum entstehen soll.
Ich frage den Magistrat: Wie viele geförderte Wohnungen sind im Jahr 2018 in den Stadtteilen Europaviertel, Riedberg, Westend, Nordend und in der Altstadt entstanden?
Antwort des Magistrats: In 2018 sind für 136 Wohnungen städtische Fördermittel aus dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" bewilligt worden. Im gleichen Zeitraum wurden im "Förderweg 2" Projekte für weitere 240 Wohnungen angemeldet und sind derzeit in unterschiedlichen Planungsstadien. In den genannten Stadtteilen sind 376 Wohnungen im 2. Förderweg angemeldet und bewilligt worden. Das heißt, diese Haushalte sind weder sozialwohnungsberechtigt, noch können sie sich aber auf dem freien Frankfurter Mietwohnungsmarkt zu bezahlbaren Mietpreisen versorgen. Für diese Zielgruppe fördert die Stadt den Bau von Mietwohnungen. Und so kann beispielsweise ein Haushalt, der mit vier Personen ein monatliches Einkommen zwischen 34.366 und 48.112 Euro hat, eine Mietwohnung, die bis zu 92 Quadratmetern groß sein darf, zu einer Nettokaltmiete von 8,50 Euro je Quadratmeter belegen. Darüber hinaus gibt es Zusatzförderungen in diesem Programm, mit denen bauliche Investitionen in den Klimaschutz, die barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen und in besondere Maßnahmen sozialen Wohnens angeregt werden sollen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.