Mit dem geänderten Gebäudeenergiegesetz, GEG, sollen Großstädte ihre Kommunale Wärmeplanung voraussichtlich bis 2026 vor
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, die bis Juli 2023 finalisiert und dem Magistrat vorgelegt werden soll. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Energiegesetzes, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Mit dem geänderten Gebäudeenergiegesetz, GEG, sollen Großstädte ihre Kommunale Wärmeplanung voraussichtlich bis 2026 vorlegen.
Ich frage den Magistrat:
Für wann war die Vorlage der Kommunalen Wärmeplanung für Frankfurt geplant, und wie würde sich eine Verabschiedung des Gesetzes nach heutigem Stand inhaltlich und zeitlich darauf auswirken?
Antwort des Magistrats
Nach dem Hessischen Energiegesetz sind Kommunen ab 20.000 Einwohnende ab dem 29.11.2023 verpflichtet, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln, fortlaufend zu aktualisieren und zu veröffentlichen.
Der Magistrat beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Wärmeplanung, unter anderem im Rahmen der Kommunalen Bauleitplanung. Außerdem wurden bereits 2016 bis 2020 im Rahmen eines EU-Projektes in Zusammenarbeit mit der TU Wien Grundlagen für die Wärmeplanung erarbeitet.
Seit 2022 lässt das Klimareferat in diesem Kontext das Konzept einer stadtweiten kommunalen Wärmeplanung von der Forschungs- und Beratungsorganisation "e-think", eine Ausgründung der TU Wien, erarbeiten. Die Mainova AG unterstützt die Stadt hier bei der Erstellung und Umsetzung mit Daten und Expertise und befindet sich dazu im engen Austausch mit dem Klimareferat. Das Konzept wird bis Juli 2023 finalisiert und danach dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Der Bundesgesetzgeber hat bisher noch kein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verabschiedet, ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene ist aber in Ausarbeitung. Darüber hinaus liegt das Gebäudeenergiegesetz im Entwurf vor. Sobald beide Bundesgesetze vorliegen, werden sie im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.