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Die Gedenkstele am Bahnhof Mainkur, die an die Deportation jüdischer Mitmenschen im Dritten Reich erinnert, wird in den

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat ist für den Unterhalt der Gedenkstele zuständig, während der Grundstückseigentümer für die Bepflanzung verantwortlich ist. Es wird vorgeschlagen, dass das Kulturamt dem Eigentümer anbietet, die Überwucherung zu beseitigen, um die Sichtbarkeit der Stele zu gewährleisten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Gedenkstele am Bahnhof Mainkur, die an die Deportation jüdischer Mitmenschen im Dritten Reich erinnert, wird in den Sommermonaten immer wieder durch die angrenzende Begrünung überwachsen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wer ist für die Pflege der Gedenkstele verantwortlich, und ist die Problematik mit der Überwucherung bereits bekannt beziehungsweise wird diese regelmäßig behoben?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pürsün!

Der Magistrat, das Kulturamt, ist für den Unterhalt der Stele zuständig, sofern es sich um die Beseitigung von Vandalismus, wie zum Beispiel Graffitischmierereien, handelt. Da es sich bei dem Grundstück, auf dem die Stele steht, um nicht-städtisches Eigentum handelt, ist der Grundstückseigentümer für die Bepflanzung zuständig.

Das Kulturamt hat im Zusammenhang mit der gestellten Frage recherchiert und herausgefunden, dass der Grundstückseigentümer in der Zwischenzeit gewechselt hat. Aktuell ist das Grundstück zwischen drei Eigentümern geteilt. Welcher der drei neuen Eigentümer allerdings den schmalen Streifen mit der Begrünung besitzt, konnte noch nicht ermittelt werden.

Das Kulturamt wird sich weiterhin mit der Thematik befassen. Gleichzeitig ist das Kulturamt bereit, dem Eigentümer vorzuschlagen, das Herunterschneiden der Bepflanzung unmittelbar hinter der Stele selbst zu übernehmen - sofern der Eigentümer dies bewilligt.

Des Weiteren vermerkt der Magistrat, dass ein Herunterschneiden der Begrünung nur nach Vorlagen des Umweltamtes erfolgen kann: es gelten hierbei die Nist- und Brutzeiten zu beachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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