Am 8. Januar wurde einem Schwerbehinderten die Mitnahme im Bus verwehrt, da er in einem Elektroscooter unterwegs war. Da
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Eduard-Bernstein-Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.04.2026.
- Mikroklima verbessern – Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg22.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 7004.07.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Eduard-Bernstein-Weg per E-MailInhalt
Frage vom 24.01.2019, F 1676 Am 8. Januar wurde einem Schwerbehinderten die Mitnahme im Bus verwehrt, da er in einem Elektroscooter unterwegs war. Das Hessische Verkehrsministerium hat die Mitnahme von Elektroscootern 2017 per Erlass geregelt. Seitdem besteht Beförderungspflicht.
Ich frage den Magistrat: Warum wurde die betreffende Person trotz Beförderungspflicht nicht mitgenommen?
Antwort des Magistrats: Im Erlass des hessischen Verkehrsministeriums vom 22. März 2017 wird keine pauschale Beförderungspflicht von E-Scootern in Linienbussen formuliert. Vielmehr stellt der Erlass bestimmte Anforderungen an Linienbus, E-Scooter sowie Nutzerinnen und Nutzer des E-Scooters, unter denen eine Mitnahme möglich wird. Als der Erlass im Frühjahr 2017 veröffentlicht wurde, gab es noch keinen Elektro-Scooter, der den definierten Ansprüchen für eine Mitnahme im ÖPNV entsprochen hätte. Aus diesem Grund wurde die Thematik seinerzeit nicht weiter verfolgt und beispielsweise die Prüfung, welche Busse konkret für die Mitnahme eines Elektro-Scooters geeignet sind, nicht abgeschlossen. Für die Busverkehrsunternehmen galt damit - im Wissen, dass es keine geeigneten Elektro-Scooter gibt - weiterhin die Anweisung, ihr Fahrpersonal dahingehend zu schulen, dass die Mitnahme von Elektro-Scootern nicht erlaubt ist. In diesem Sinne hat der Busfahrer, der die betroffene Person an der Haltestelle "Eduard-Bernstein-Weg" abgewiesen hat, korrekt und seinen Weisungen gemäß gehandelt. Auch aufgrund des beschriebenen Vorfalls wurde deutlich, dass die Thematik dringend erneut aufgegriffen und verfolgt werden muss. Inzwischen gibt es mehrere Elektro-Scooter-Modelle, sodass die Erlasslage "greifen" kann. Dies vorausgeschickt, ist Folgendes veranlasst: Die bislang geltende Anweisung an das Fahrpersonal wird zurückgezogen. Die Fahrer werden dahin gehend unterrichtet, dass Elektro-Scooter, die über eine entsprechende Kennzeichnung verfügen, in den dafür geeigneten und entsprechend gekennzeichneten Bussen mitzunehmen sind. Zu den Kriterien, die ein Linienbus zur Mitnahme von E-Scootern erfüllen muss, gehören zum Beispiel die Länge der Aufstellfläche, Sondernutzungsfläche, sollte mindestens 2.000 Millimeter betragen, und am Stellplatz muss sich eine Haltevorrichtung zum Gang hin mit einem Überstand gegenüber der Anlehnfläche von mindestens 280 Millimetern befinden. Im Gegensatz zu den meisten im RMV eingesetzten Bussen erfüllt die Mehrzahl - aber nicht alle - der Frankfurter Stadtbusse die gestellten Kriterien. Auch neu zu beschaffende Busse sind selbstverständlich für die Mitnahme von E-Scootern geeignet. Das Anbringen von Piktogrammen sowohl auf dem Elektro-Scooter als auch auf den Bussen ist sinnvoll und hilfreich. Die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ hat inzwischen bei allen beauftragten Busverkehrsunternehmen veranlasst, dass geprüft wird, welche Fahrzeuge die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und dass diese mit dem Piktogramm versehen werden. Sowohl die Schulung des Fahrpersonals als auch die Kennzeichnung der Fahrzeuge wird voraussichtlich bis Ende Februar/Mitte März 2019 abgeschlossen sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.