Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach nach der Einigung des „Flüchtlingsgipfels“ von einer „nachhaltigen Entlastung
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt fordert eine nachhaltige Entlastung der Kommunen durch Reformen im Asylsystem. Es wird ein atmendes System gefordert, das die finanzielle Unterstützung des Bundes an die Anzahl der geflüchteten Menschen anpasst. Ziel ist es, die Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen zu verbessern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach nach der Einigung des "Flüchtlingsgipfels" von einer "nachhaltigen Entlastung der Kommunen" und nannte den Kompromiss zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, einen "historischen Erfolg" . Als fünftgrößte Stadt Deutschlands ist Frankfurt mit der Aufnahme, Unterbringung und Integration zigtausender geflüchteter Menschen vertraut, bei der die Stadt Frankfurt stets humanitäre Aspekte der Migrationspolitik in den Vordergrund stellt.
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Bedarfe zur Verbesserung und Reform bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen bleiben weiterhin bestehen, und entlasten die angestrebten Reformen wirklich nachhaltig unsere Kommune?
Antwort des Magistrats
Der am 10.05.2023 stattgefundene sogenannte Flüchtlingsgipfel versprach Lösungen zur Entlastung von Kommunen, ließ jedoch, vor allem im Hinblick auf nachhaltige Verbesserungen, eine Reihe von Fragen offen. Um langfristig reibungslose und zügige Abläufe zu gewährleisten und finanzielle Planungssicherheit für Kommunen zu erreichen bedarf es eines atmenden Systems, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der geflüchteten Menschen orientiert. Hier hat sich das 4-Säulen-Modell, das 2021 von der Bundesregierung eingestellt wurde, als nützlich erwiesen. Es beinhaltet die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für geflüchtete Menschen im SGB II-Bezug, eine monatliche pro-Kopf-Pauschale, die Erstattung von Integrationskosten und die Erstattung von Kosten für sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer:innen. Da dies eine tatsächliche Entlastung für Kommunen darstellt, befürwortet der Magistrat die Wiedereinführung dieses Modells.
Die Zusagen im Hinblick auf die zügige Registrierung geflüchteter Menschen in den Kommunen, die Beschleunigung von Asylverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen in den Ausländerbehörden sind zeitgemäß und dem Arbeitsvolumen angemessen. Vereinfachte Verwaltungsverfahren sind außerdem eine angemessene Reaktion auf die Situation geflüchteter Menschen. Diese ist geprägt von Unsicherheit und langen Wartezeiten. Somit trägt die Beschleunigung von behördlichen Prozessen dazu bei, Sicherheit und Orientierung im Sinne einer Willkommenskultur zu bieten. Die geplanten Maßnahmen sind daher zu begrüßen.
Die Zurverfügungstellung von Liegenschaften des Bundes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wäre eine weitere kommunale Entlastung. In der Stadt Frankfurt ist jedoch das Flächenpotential des Bundes, das sich für die Unterbringung von Menschen eignet, ausgeschöpft. Von der einer Milliarde Euro, die der Bund als Ergebnis des sogenannten Flüchtlingsgipfels bundesweit zur Entlastung für Kommunen zur Verfügung stellen wird, werden rund 75 Millionen Euro dem Land Hessen zukommen. Wie viel davon der Stadt Frankfurt zu Gute kommen wird ist noch nicht bekannt. Der Magistrat fordert jedoch eine vollständige Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen.
Nachhaltige Entlastungsmaßnahmen sollen laut Bundesregierung bei der nächsten Sitzung des sogenannten Flüchtlingsgipfels im November 2023 formuliert werden.
Am 08.06.2023 einigten sich die EU-Innenminister:innen auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS. Die Pläne stellen aktuell noch keine Entlastung für die Stadt Frankfurt dar. Neben der Tatsache, dass sie erst noch vom Europaparlament und dem Europarat verhandelt und beschlossen werden müssen, was Zeit in Anspruch nehmen wird, sehen sie aktuell zum Beispiel vor, das sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer:innen nicht in Grenzverfahren münden sollen, sprich, sie erwartet keine Haft. Diese Regelung führt zwangsläufig dazu, dass sich vermehrt unbegleitete Kinder und Jugendliche auf den Fluchtweg machen werden. Abgesehen davon, dass eine Flucht eine Kindeswohlgefährdung darstellt und deshalb nicht im Sinne der Bundesgesetzgebung ist, würden die ausgelasteten Inobhutnahmeeinrichtungen in Frankfurt einem erhöhten Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten nicht standhalten können. Insofern stellt dieser Punkt der GEAS Reform sogar eine zusätzliche Belastung für unsere Kommune dar.
Aus Sicht des Magistrats ist weder die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems noch sind die Ergebnisse des sogenannten Flüchtlingsgipfels bisher als historische Erfolge oder als nachhaltige Entlastung von Kommunen zu bezeichnen. Als Sicherer Hafen fordert die Stadt Frankfurt Maßnahmen, die sowohl die öffentliche Verwaltung entlasten als auch ein solidarisches Aufnahmesystem ermöglichen. Der Magistrat erwartet bei jeglichen asylpolitischen Reformen eine solidarische Haltung des Bundes und der Europäischen Union, analog der Aufnahme ukrainischer geflüchteter Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.