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Die Stadt Frankfurt untersagt laut einem Bericht auf faz.net vom 31.05.2023 die Dämmung von Häusern aufgrund von Milieus

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, die energetischen Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten auszuweiten, um den Zielkonflikt zwischen Klimaneutralität und Mieterschutz zu lösen. Ziel ist es, bis 2035 klimaneutral zu werden, ohne die Mieten für langjährige Bewohner zu erhöhen.

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Frage an den Magistrat

Die Stadt Frankfurt untersagt laut einem Bericht auf faz.net vom 31.05.2023 die Dämmung von Häusern aufgrund von Milieuschutzsatzungen. Diese sollen die Mieten niedrig halten. Die Eigentümergemeinschaft eines Haues in der Straße Bornheimer Landwehr wollte die Fassade dämmen, die Fenster austauschen und eine Solaranlage installieren. Laut Bauaufsicht seien diese Maßnahmen nicht genehmigungsfähig. Laut dem beauftragten Architekten würde sich die Anforderung, den Gebäudestand zu sanieren, und die Milieuschutzsatzungen widersprechen. Die Stadt Frankfurt will bis 2035 "klimaneutral" werden.

Ich frage den Magistrat:

Wie gedenkt er diesen offensichtlichen Zielkonflikt zu lösen?

Antwort des Magistrats

Oberbürgermeister Mike Josef:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Fuchs!

Der Umfang der zulässigen energetischen Sanierungen im Geltungsbereich von Milieuschutzsatzungen wird ausgeweitet. Der Magistrat wird hier zukünftig energetische Sanierungen genehmigen, wenn diese der Herstellung und/oder Sicherung der energetischen Mindestanforderungen an bestehende Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes dienen. Die Mindestanforderungen sind in § 48 Gebäudeenergiegesetz in Verbindung mit der Anlage 7 sowie in den §§ 49, 50 Gebäudeenergiegesetz geregelt.

Der Magistrat arbeitet derzeit außerdem an einer Anpassung des Förderprogramms zur Modernisierung des Wohnungsbestandes, um zukünftig energetische Maßnahmen in Milieuschutzsatzungsgebieten fördern zu können.

Ich will auch noch ergänzen, weil es immer um die Frage der Klimaschutzziele geht: Round about 80 Prozent der Stadt haben keine Milieuschutzsatzung und keine Vorgaben. Das heißt, hier können wir den Klimaschutzzielen relativ schnell und flott gerecht werden. Ich möchte auch persönlich ergänzen, dass es natürlich den Zielkonflikt gibt. Es mag Ausnahmen geben, aber wir haben in der Vergangenheit, gerade in der gründerzeitlichen Struktur, oftmals erlebt, dass nach weitreichenden Modernisierungsmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter die Miete nicht mehr leistbar war, und deswegen müssen wir es schon ehrlich machen.

Wenn wir über die Frage einer wärmeneutralen beziehungsweise einer preisneutralen Dämmung, Sanierung oder Modernisierung reden, dann müssen wir uns ehrlicherweise auch verdeutlichen, dass das ohne staatliche Förderung bei den Baukosten, die wir momentan haben, nicht funktionieren wird. Deswegen sind hier auch Kommune, Land und Bund gefragt, um eben den Klimazielen gerecht zu werden und nicht gleichzeitig die Mieten so stark anheben zu müssen, dass die Mieterinnen und Mieter, die schon jahrzehntelang in unserer Stadt leben, Steuern zahlen, teilweise Rentnerinnen und Rentner sind, ihre Wohnungen und Häuser verlassen müssen. Da sind wir auf einem guten Weg mit dem Modernisierungs- und Förderungsprogramm. Wie gesagt, wir werden die Mindestanforderungen in Milieuschutzsatzungsgebieten zulassen.

Stellvertretende

Stadtverordnetenvorsteherin

Claudia Korenke:

Vielen Dank! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Thoma von der FDP. Bitte!

Stadtverordneter Peter Paul Thoma, FDP:

(Zusatzfrage)

Die Mindestanforderungen einzuhalten bei einer Dämmung oder energetischen Sanierung, ist deswegen nicht gut, weil es da in der Regel keine Förderung gibt. Es wäre viel besser, wenn man eben mehr machen könnte, um die Förderung zu erlangen. Wie stehen Sie dazu?

Oberbürgermeister Mike Josef:

(fortfahrend)

Die Förderprogramme der Stadt sind schon so angelegt, dass auch die Mindestanforderungen in der Überarbeitung jetzt gefördert werden sollen. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber diese Mindestanforderungen gesetzlich festgelegt hat, weil er davon überzeugt ist, dass die Klimaziele eben auch erreichbar sind mit diesen Mindestanforderungen. Deswegen sind es Mindestanforderungen. Von daher, glaube ich, ist es klug, sinnvoll und ausgewogen an der Stelle. Und ich finde, die Ausgewogenheit bei dem Thema ist schon wichtig und wesentlich. Deswegen werden wir das Förderprogramm auch so überarbeiten, dass das förderbar ist.

Stellvertretende

Stadtverordnetenvorsteherin

Claudia Korenke:

Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Schenk von der AfD-Fraktion. Bitte!

Stadtverordneter Patrick Schenk, AfD:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank! Herr Oberbürgermeister, Ihre Antwort war sehr detailliert, aber in Teilen auch verwirrend. Die Frage war ja, die Anforderungen hätten gegen die Milieuschutzsatzung verstoßen, gleichzeitig haben Sie aber die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Energieschutzes und so weiter benannt. Was war denn jetzt der eigentliche Grund, warum das hier untersagt wurde oder warum dem eben nicht stattgegeben wurde? Waren es die gesetzlichen Vorgaben oder die Milieuschutzsatzung?

Oberbürgermeister Mike Josef:

(fortfahrend)

Das kann ich kurz machen. Das sind die Vorgaben im Rahmen der Milieuschutzsatzung. Wir können über Beschlüsse oder über Verwaltungshandeln definieren, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Die Vorgaben bezogen sich nicht auf die Mindestanforderungen des Bundesgesetzgebers, sondern auf die Vorgaben, die sich dadurch erklären, dass die Milieuschutzsatzungsgebiete definieren, was geht und was nicht geht. Das ändern wir jetzt und nehmen die Grundlage der Mindestanforderungen des Bundes.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1669

Stadtverordneter Markus Fuchs, AfD:

Vielen Dank, Frau Vorsteherin! Ich hoffe, jetzt wird es weniger emotional.

Herzlichen Dank an den Herrn Oberbürgermeister! Er hat meine Frage sehr ausführlich beantwortet. Letztendlich musste er auch zugeben, dass es hier einen Zielkonflikt zwischen Milieuschutzsatzung und vermeintlicher Klimaneutralität gibt. Es geht nicht einfach so zusammen, wenn Politik konkret werden soll. Da kann man dann gerne bezahlbaren Wohnraum und Klimaneutralität in einen Koalitionsvertrag schreiben. Papier ist geduldig. Wenn es dann aber um eine konkrete Umsetzung Ihrer wohlfeilen Ziele geht, wird man eben schnell mit der Realität konfrontiert und dann wird es schwierig. Das hier angesprochene Problem steht hier aber nur als Pars pro Toto. Ich habe an dieser Stelle vor ziemlich genau zwei Jahren einmal gestanden, da ging es um das Thema Rechenzentren und Klimaneutralität. Da habe ich damals schon gesagt: "Wohlfühlige Versprechen von Klimaschutz und gleichzeitiger Ausbau von Rechenzentren, da werden Sie in einen Zielkonflikt hineinlaufen. Wie Sie das lösen wollen, wird sich zeigen. Floskeln aus dem Koalitionsvertrag werden Ihnen bei der konkreten Politik nicht viel nützen."

(Beifall)

Der Magistrat hat das Problem ganz einfach gelöst, indem er die Ansiedlung von Rechenzentren so unattraktiv gemacht hat, dass vermutlich keine mehr kommen werden. Das ist auch eine Möglichkeit. Aber letztendlich löst man einen Zielkonflikt nur, indem man sich von einem der Ziele löst. So geht es aber in allen Politikbereichen. Sie laufen bei all Ihren politischen Zielen, von der Bundes- über die Landesebene bis auf kommunaler Ebene, ständig von einem Zielkonflikt in den anderen hinein. Sie wollen den CO2-Ausstoß reduzieren, gleichzeitig wollen Sie keine Atomkraft und schalten deswegen die letzten Atomkraftwerke ab, deren Leistung Sie dann über Kohlekraftwerke ausgleichen müssen, die den CO2-Ausstoß wiederum erhöhen. Sie wollen das Heizen und die Mobilität elektrifizieren und damit die benötigte Menge an Strom massiv erhöhen. Gleichzeitig schalten Sie funktionierende Kraftwerke ab und legen dann mit dem kommenden Energieeffizienzgesetz, das uns bevorsteht, fest, dass der Endenergieverbrauch Deutschlands vom Jahr 2008 bis 2030 um mindestens 26,5 Prozent gesenkt werden muss. Sie öffnen die Grenzen, holen fünf Millionen Menschen ins Land und beschweren sich dann über mangelnden Wohnraum. Sie sagen, wir haben Platz, wissen aber nicht einmal ansatzweise, wo Sie die Leute unterbringen sollen.

Stellvertretende

Stadtverordnetenvorsteherin

Claudia Korenke:

Entschuldigung, Herr Fuchs! Meine Damen und Herren, auch auf der Tribüne, ich darf Sie bitten, sich ruhig zu verhalten.

Stadtverordneter Markus Fuchs, AfD:

(fortfahrend)

Ihre ideologiegetriebene Politik stößt an allen Ecken und Enden an ihre Grenzen. Sie wollen mit der Brechstange die Quadratur des Kreises in allen Politikbereichen. Genau daran wird rot-grüne Politik grundsätzlich scheitern. Rot-grüne Politik zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie ein permanenter Kampf gegen die Realität ist und den können Sie nur verlieren.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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