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Im Schnappbornweg 68 befindet sich eine nicht fertiggestellte Bauruine. Wahrscheinlich handelt es sich um ein nicht gene

Vorlagentyp: F
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

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Frage vom 18.07.2014, F 1657 Im Schnappbornweg 68 befindet sich eine nicht fertiggestellte Bauruine. Wahrscheinlich handelt es sich um ein nicht genehmigtes Bauvorhaben, bei dem ein Baustopp verfügt wurde. Seit etwa zehn Jahren hat sich an dem Bauwerk nichts verändert, abgesehen von der Überwucherung durch Pflanzen.

Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat das Bauvorhaben bekannt, und falls ja, wie ist der aktuelle Stand?

Antwort des Magistrats: Die Liegenschaft befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und war in der Vergangenheit mit einem Zweifamilienwohnhaus bebaut. Im Jahr 2001 wurden auf Antrag der Eigentümer verschiedene Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude genehmigt. Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme wurde das Gebäude 2004 entgegen der erteilten Baugenehmigung jedoch komplett beseitigt. Außerdem war mit einem Neubau bereits begonnen worden. Weitere Baumaßnahmen wurden daraufhin im Wege einer Baueinstellungsverfügung untersagt. Der Magistrat genehmigte im Juli 2010 schließlich die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Die entsprechende Baugenehmigung wurde im vergangenen Jahr auf Antrag der Eigentümer bis zum 07.07.2015 verlängert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Juli 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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