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Seit dem BGH-Urteil vom November 2021 wurde die Anwendung des Vorkaufsrechts praktisch lahmgelegt. In Berlin wurden lauf

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Anwendung des Vorkaufsrechts in Frankfurt am Main seit dem BGH-Urteil von 2021. Es wird erfragt, ob abgeschlossene Vorkäufe angefochten wurden und wie oft das städtische Vorkaufsrecht seit 2018 erwogen oder ausgeübt wurde.

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Frage an den Magistrat

Seit dem BGH-Urteil vom November 2021 wurde die Anwendung des Vorkaufsrechts praktisch lahmgelegt. In Berlin wurden laufende Verfahren um das Vorkaufsrecht durch die Stadt abgebrochen, weil die Eigentümer* innen sich durch das BGH-Urteil bestärkt gesehen haben.

Ich frage den Magistrat:

Wurden, wie in Berlin, abgeschlossene Vorkäufe beziehungsweise Abwendungsvereinbarungen angefochten, und wie oft wurde das städtische Vorkaufsrecht im Zeitraum Januar 2018 bis jetzt erwogen beziehungsweise tatsächlich ausgeübt? Bitte nach Jahr aufschlüsseln.

Antwort des Magistrats

In den Jahren 2018 bis 2023 wurden nachfolgend aufgeführte Verfahren durch das Amt für Bau und Immobilien geprüft. Bei der ursprünglichen Erwägung der Ausübung des Vorkaufsrechtes wurden solche Liegenschaften berücksichtigt, welche den Kriterien des MB01111 entsprachen.

erwogenausgeübt
2018170
2019609
2020390
2021644
2022540
2023310

Abwendungsvereinbarungen wurden vereinzelt angefochten, Ausübungsbescheide wurden aufgrund der Entscheidung des BVerwG nicht angefochten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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