Seit der Vorstellung einer weiteren überarbeiteten Planung für die Erweiterung der Gruneliusschule ist viel Wasser den M
Zusammenfassung
Die Erweiterung der Gruneliusschule wird vorangetrieben, wobei der Erhalt des historischen Turms berücksichtigt wird. Es wird eine vielversprechende Variante für den Neubau erarbeitet, die auch Wohnraum schaffen könnte. Der genaue Zeitrahmen für den Einzug der Schulkinder kann erst nach Abschluss der Planungen festgelegt werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Seit der Vorstellung einer weiteren überarbeiteten Planung für die Erweiterung der Gruneliusschule ist viel Wasser den Main hinuntergeflossen. Dem Stadtteil ist es wichtig, dass der sogenannte Turm als eines der letzten Gebäude, das in Oberrad den Zweiten Weltkrieg überstanden hat, erhalten bleibt und das nun schon seit Jahren erwartete neue und den Anforderungen der Grundschule entsprechende Schulgebäude sich gut in die Umgebung einfügt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie ist der Stand der Planungen, und wann können die Schulkinder in Oberrad mit dem Einzug in das neue Gebäude rechnen?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat verschiedene Varianten ausgearbeitet, welche jeweils die Wünsche der Schule - neues Raumkonzept - sowie des Ortsbeirats - Erhalt des Kopfbaus - berücksichtigen. Die vielversprechendste Variante würde ein günstigeres Baufeld für den Neubau ergeben und zudem die Schaffung von Wohnraum ermöglichen. Diese Variante setzt die Verlagerung der städtischen Kita auf dem vorhandenen Gelände voraus. Hierüber ist noch Einvernehmen zu erzielen. Die konkreten Planungen können dann umgehend begonnen werden. In der Folge kann die Bau- und Finanzierungsvorlage erarbeitet und vorgelegt werden, womit dann auch der Baubeginn konkretisiert werden kann. Erst dann lässt sich seriös kalkulieren, wann mit einem Einzug der Schulkinder in das neue Gebäude zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.