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Laut Waffengesetz, § 4 Absätze 3 und 4, hat jede Kommune die Pflicht, „Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in reg

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird gefragt, inwiefern sie der Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nachkommt. Dies ist wichtig, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die Waffenbehörde nimmt diese Pflicht ernst, hat jedoch mit Herausforderungen wie Fachkräftemangel zu kämpfen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Laut Waffengesetz, § 4 Absätze 3 und 4, hat jede Kommune die Pflicht, "Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie [...] sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen. Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen." In anderen Städten können die zuständigen Behörden dieser Pflicht nur unzureichend nachkommen, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Zivilbevölkerung nach sich ziehen kann.

Ich frage den Magistrat:

Inwiefern kommt die Stadt Frankfurt dieser Pflicht nach?

Antwort des Magistrats

Die Waffenbehörde Frankfurt nimmt die Pflicht zur Regelüberprüfung sehr ernst und kommt dieser nach. Da Fluktuation, Fachkräftemangel und familienbedingte Aus- oder Teilzeiten auch den dortigen Arbeitsbereich nicht verschonen, ist zu Regelüberprüfungen ein Bearbeitungsrückstand nie völlig ausgeschlossen. Dieser gelegentlich unvermeidbare Zeitversatz wird jedoch - teilweise mit verfügbarem Ergänzungspersonal, das Zuarbeiten wie Abfragenversand erledigt - weitestgehend zu minimieren versucht.

Die Überprüfung des fortbestehenden Bedürfnisses erfolgt kontinuierlich im Rahmen der Sachbearbeitung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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