In den Medien wurde berichtet, dass sich die Fertigstellung des Neubaus des Klinikums Höchst um bis zu einem Jahr verzög
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Frage vom 06.12.2018, F 1619 In den Medien wurde berichtet, dass sich die Fertigstellung des Neubaus des Klinikums Höchst um bis zu einem Jahr verzögern wird. Der zuständige Gesundheitsdezernent hatte sich im Frühjahr 2017 im Ausschuss dahin gehend geäußert, dass er eine Konventionalstrafe für eine Zeitüberschreitung nicht für erforderlich hält. Nunmehr wird berichtet, dass eine solche Konventionalstrafe vereinbart worden sei.
Ich frage den Magistrat: Wurde mit dem Generalunternehmer eine Konventionalstrafe für die Zeitüberschreitung vereinbart, und falls ja, wie lauten die genauen Bedingungen für die Fälligkeit der Konventionalstrafe?
Antwort des Magistrats: Ja, die Geschäftsführung der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH hat mitgeteilt, dass der mit der "Arbeitsgemeinschaft Neubau Klinikum Frankfurt Höchst" abgeschlossene Generalunternehmervertrag eine Konventionalstrafe für die schuldhafte Überschreitung von Zwischenterminen und des Gesamtfertigstellungstermins in Höhe von 0,1 Prozent der Summe des Nettoauftrags pro Tag vorsieht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.