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Am 15. April lief die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV - aus. Die Verordnung regelte

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Fortführung von Einsparmaßnahmen nach dem Auslaufen der EnSikuMaV. Es wird erwartet, dass die Stadt weiterhin Maßnahmen zur Energieeinsparung umsetzt, um die Erfahrungen aus der Energiekrise zu nutzen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Am 15. April lief die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV - aus. Die Verordnung regelte unter anderem Vorgaben zur maximalen Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden und zur nächtlichen Anstrahlung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeflächen.

Ich frage den Magistrat:

Welche der Einsparmaßnahmen werden auch nach Auslaufen der Verordnung auf anderer Grundlage beziehungsweise auf freiwilliger Basis seitens der Stadt weitergeführt?

Antwort des Magistrats

Es gibt noch keine stadtweite Regelung, welche Maßnahmen der EnSikuMaV nach dem Auslaufen der Verordnung weitergeführt werden. Dies obliegt den Ämtern im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung. Personal- und Organisationsamt, Amt für Bau und Immobilien und Klimareferat haben dazu für die Verwaltung ein Rundschreiben zu den Energiesicherungsverordnungen veröffentlicht, dies steht weiterhin im Intranet unter "Verwaltung aktuell" zur Verfügung.

Das Amt für Bau und Immobilien bspw. beabsichtigt insbesondere, die Nichtbeheizung von Fluren, Treppenhäusern, Technikräumen et cetera beizubehalten, da mit dieser Maßnahme während der Energiekrise gute Erfahrungen gemacht wurden.

Außerdem sollen dezentrale Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher, die überwiegend zum Händewaschen vorgesehen werden, nicht mehr eingeschaltet werden. Dies entspricht im Übrigen auch den Planungsvorgaben in den von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen. Eine Ausnahme bilden hier aus hygienischen Gründen WC-Räume für Küchenpersonal sowie Handwaschbecken in Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen.

Weitere Maßnahmen in den städtischen Ämtern, wie zum Beispiel die Reduzierung der Raumtemperatur oder das Abschalten von Beleuchtungen im Außenbereich/an Gebäuden haben sich ebenfalls als erfolgreich erwiesen.

Grundsätzlich wird das Thema Energiesparen also auch in Zukunft ein bedeutendes bleiben und geht einher, zum Beispiel mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, der Dekarbonisierung des städtischen Wärmenetzes und der Sanierung des kommunalen und privaten Gebäudebestands.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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