In einem Interview mit der FAZ vom 11.04.2023 berichtete der Vorsitzende des Frankfurter Gesamtpersonalrats unter andere
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat seit Januar 2020 eine Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten und Telearbeit. Die Frage zielt darauf ab, wie viele städtische Bedienstete diese Möglichkeiten nutzen und welches Potenzial für die Reduzierung von Büroflächen besteht.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In einem Interview mit der FAZ vom 11.04.2023 berichtete der Vorsitzende des Frankfurter Gesamtpersonalrats unter anderem, dass seit Januar 2020 eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten und für Telearbeit für städtische Bedienstete besteht.
Ich frage den Magistrat:
Von wie vielen städtischen Bediensteten wird diese Möglichkeit regelmäßig genutzt, und welches Potenzial birgt dies für eine mögliche Verkleinerung von städtisch genutzten Büroflächen?
Antwort des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main bietet ihren Mitarbeitenden ortsflexibles Arbeiten nach der Dienstvereinbarung Nr. 235 in der Form des regelhaft geprägten Arbeitens in "alternierender Telearbeit" sowie des partiellen, situativ ausgerichteten "mobilen Arbeitens" an. Bei diesen Arbeitsformen wird hybrid gearbeitet, sowohl am Arbeitsplatz als auch ortsflexibel.
Insgesamt nutzen derzeit rund 6.800 Mitarbeitende diese beiden flexiblen Arbeitsformen, davon 2.465 Mitarbeitende, die regelmäßig festgelegt planbare Telearbeit nutzen. Die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten und Telearbeit werden mit zunehmendem Digitalisierungsgrad in der Stadtverwaltung weiter verbessert.
Eine Reduzierung des Flächenbedarfs hängt jedoch nicht nur vom Digitalisierungsgrad der Stadtverwaltung ab, sondern auch von der Aufgabenstellung, dem Angebot der Onlinedienstleistungen sowie der informationstechnischen Unterstützung der Sachbearbeitung.
Von Bedeutung ist hierbei, dass die Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich ihrer Büroflächen meist langfristige Vertragsverhältnisse vereinbart. Eine dauerhafte Verkleinerung von städtisch genutzten Büroflächen aufgrund der Einführung flexiblerer Arbeitsformen wird grundsätzlich angestrebt. Diese Aufgabe liegt in der dezentralen Verantwortung der Ämter und Betriebe unter Berücksichtigung der örtlichen Strukturen und Prozesse mit ihren unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Dauerhafte, konkrete Flächeneinsparungen können aufgrund der dezentralen Verantwortung und der oben dargestellten komplexen Vertrags- und Aufgabensituation derzeit nicht mitgeteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.