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Seit 01.04.2023 können Gastronomiebetriebe, die in der Coronazeit zusätzliche Flächen bewirtschaftet haben, diese nun of

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die neuen Regelungen zur Außengastronomie sollen die Nutzung des öffentlichen Raums steuern und die Außengastronomie fördern. Dies wird als positiv für die Belebung des öffentlichen Raums angesehen und soll Konflikte mit anderen Nutzern vermeiden. Die Regelungen beinhalten auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit und vereinfachen den Antragsprozess für Gastronomiebetriebe.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit 01.04.2023 können Gastronomiebetriebe, die in der Coronazeit zusätzliche Flächen bewirtschaftet haben, diese nun offiziell beantragen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung neue Regelungen für die Außengastronomie beschlossen.

Ich frage den Magistrat:

Wie beurteilt der Magistrat die neuen Regelungen, und wie werden diese durch die Gastronomiebetriebe angenommen?

Antwort des Magistrats

In Anbetracht der Lockerungen während der Coronapandemie und der erhöhten Nachfrage seitens der Gastronomiebetriebe gab es ein gesteigertes Interesse an einer Erweiterung der Außengastronomie. Nach Auffassung des Magistrats kann eine solche Erweiterung zu einer positiven Belebung des öffentlichen Raums beitragen. Daher hat der Magistrat die neuen Regelungen zur Außengastronomie, in Anlehnung an den Stadtverordnetenbeschluss, erarbeitet. Dies geschah in Abstimmung mit der DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main und der IHK Frankfurt sowie dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt.

Der Magistrat unterstützt demnach die Außengastronomie und begrüßt folglich die neuen Regelungen. Diese dienen dazu, die Nutzung des öffentlichen Raums für die Außengastronomie zu steuern, Nutzungskonflikten zu begegnen und das Stadtbild als Ausdruck und Zeichen einer gewachsenen, urbanen Kultur zu erhalten. Es ist wichtig, dass die Außengastronomie im öffentlichen Raum ordentlich und geordnet abläuft und gleichzeitig andere Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Raums nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Mit den neuen Regelungen wird dies gewährleistet und es können Konflikte vermieden werden. Besonderes Augenmerk wurde auf die Barrierefreiheit und Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes gelegt. Erstmalig wurden zum Beispiel Regeln zur Durchwegbarkeit von dicht aneinander gereihten Außengastronomiebereichen erlassen, so dass diese passierbar bleiben. In stark durch zu Fußgehende geprägte Bereiche, wie die stadtteilbezogenen Einkaufsstraßen, gilt darüber hinaus eine freizuhaltenden Gehwegbreite zwischen 2,00-3,50 Metern. Parkplätze können nun als Außengastronomieflächen genutzt werden. Erstmals sind auch für Bäume in Pflanzkübeln Genehmigungen möglich. Darüber hinaus wurden unpraktikable, bürokratische Festlegung gestrichen.

Anträge können von den Gastronom:innen unkompliziert online gestellt und dann zügig bearbeitet werden. Aus der Zahl der Anträge, die bislang eingegangen sind, lässt sich bereits ableiten, dass dieses Angebot gut angenommen wird.

Trotzdem kann es jedoch aufgrund der hohen Antragsdichte zu Verzögerungen in der Genehmigung kommen. Deshalb wird derzeit, sobald ein Antrag vorliegt, gegebenenfalls auf Sanktionen verzichtet, falls bereits eine erweiterte Fläche genutzt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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