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Außerhalb der Schulzeiten stehen schuleigene Sporthallen leer und bleiben ungenutzt. Wenn umliegende Sportvereine diese

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, schulische Sporthallen außerhalb der Schulzeiten an Sportvereine zu vermieten, um die ungenutzten Hallen sinnvoll zu nutzen. Dies würde den Stadtteilen vielfältige Angebote bieten und die sportliche Betätigung fördern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Außerhalb der Schulzeiten stehen schuleigene Sporthallen leer und bleiben ungenutzt. Wenn umliegende Sportvereine diese aber außerhalb der Schulzeiten nutzen könnten, würden die Stadtteile von vielfältigen Angeboten profitieren können.

Darum frage ich den Magistrat:

Inwiefern wäre es möglich und umsetzbar, schulische Sporthallen an Sportvereine zu vermieten, ähnlich wie es mit Saalbauten gehandhabt wird?

Antwort des Magistrats

Eine Vergabe der Schulsporthallen durch das Sportamt an Frankfurter Turn- und Sportvereine ist seit Jahrzehnten gelebte Praxis in Frankfurt am Main.

Die Koordination und Vergabe der Belegungszeiten erfolgt über die Sportstättenvergabe.

Sie vergibt die Schulturnhallen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Trainingszwecke und für den Wettkampfbetrieb.

Die Schulturnhallen stehen in der Regel wochentags zwischen 17:30 Uhr bis 22:00/22:30 Uhr sowie an den Wochenenden in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Regel für den Wettkampf-bzw. Ligaspielbetrieb zur Verfügung.

Rund 250 Vereine nutzen derzeit dieses Angebot in circa 190 Schulsporthallen. Jährlich finden etwa 60.000 bis 80.000 Trainings- und Wettkampfeinheiten in den Schulturnhallen statt.

Ergänzt wird das Angebot um circa 10.000 Trainingseinheiten in 25 Saalbauten, die ebenfalls von den Sportvereinen genutzt werden können. Die Koordination dieser Belegung liegt in den Händen der Saalbau.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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