Mit der Magistratsvorlage M 24/23 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf für eine Informationsfre
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung vorgelegt, um den Bürger:innen ab dem 1. April 2023 Zugang zu Informationen zu gewähren. Es wird angestrebt, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Geltendmachung ihres Informationsanspruchs abgehalten wird.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Mit der Magistratsvorlage M 24/23 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung zum Beschluss vorgelegt. Der zweite Paragraph zum Punkt Kosten ist dabei an den Gesetzestext des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes, HDSIG, angelehnt. Die dortige Regelung, dass die Gebührenhöhe nicht so bemessen sein darf, dass die antragstellenden Personen dadurch von der Geltendmachung ihres Informationsanspruchs abgehalten werden, wurde bemerkenswerterweise weggelassen.
Ich frage den Magistrat:
Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Geltendmachung ihres/seines Informationsanspruchs abgehalten wird?
Antwort des Magistrats
Durch den Erlass der Informationsfreiheitssatzung erhalten interessierte Bürger:innen ab dem
- April 2023 einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und Entscheidungen in der Frankfurter Stadtverwaltung, sofern diese Informationen nicht einem Ausschlusstatbestand des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes, HDSIG, unterliegen. Die Gesetzgebungshoheit liegt beim Land. Eine Kommune wie Frankfurt kann auch bei einer Informationsfreiheitssatzung nicht über das hinausgehen, was der Gesetzgeber als Spielraum definiert hat. Und der Spielraum ist eng, gerade dort, wo es um staatliches und verwaltungsinternes Handeln selbst geht. Hinsichtlich der Kostenerhebung sind wir auch an Kostenregelung gemäß § 88 HDSIG gebunden. Für Informationsersuchen nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Frankfurt am Main werden - nach Inkrafttreten - Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Verwaltungskostensatzung und des Kostenverzeichnisses zur Verwaltungskostensatzung erhoben. Danach ist die Erteilung mündlicher Auskünfte und einfacher schriftlicher oder elektronischer Auskünfte gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 2 Verwaltungskostensatzung grundsätzlich kostenfrei. Es sollen keine Hürden aufgebaut, sondern die Informationen möglichst unbürokratisch bereitgestellt werden. Der Magistrat strebt darüber hinaus grundsätzlich an, möglichst viele Daten proaktiv zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll eine offene und transparente Informationskultur gefördert werden."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.