Aus dem besetzten Haus in der Günderrodestraße 5 ist durch den erreichten Gestattungsvertrag ein Zuhause für etwa 30 obd
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, ob der Gestattungsvertrag für das besetzte Haus in der Günderrodestraße 5 zum 30.04.2023 definitiv endet oder ob eine Verlängerung möglich ist. Dies ist wichtig, da ab diesem Datum Abrissarbeiten beginnen sollen und eine alternative Unterkunft für die Bewohner:innen gefunden werden muss.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Aus dem besetzten Haus in der Günderrodestraße 5 ist durch den erreichten Gestattungsvertrag ein Zuhause für etwa 30 obdachlose und geflüchtete Menschen sowie die beteiligten Initiativen geworden.
Ich frage den Magistrat:
Ist die Notwendigkeit eines Vertragsendes zum 30.04.2023 definitiv, weil Bauvorbereitungs- und Abrissarbeiten an dem Gebäude unmittelbar beginnen oder könnte die Gestattung auch verlängert werden?
Antwort des Magistrats
Der Zeitpunkt des Vertragsendes ist nach Kenntnis des Magistrats zum 30.04.2023 definitiv, da dann mit den Abbrucharbeiten begonnen werden wird. Die Verantwortung sowohl für den Gestattungsvertrag als auch für diese Abbrucharbeiten liegen bei den Eigentümern.
Das Liegenschaftsdezernat steht in ständigem Austausch mit dem Kollektiv einerseits und dem Amt für Bau und Immobilien andererseits, um eine alternative Liegenschaft zu finden, die ab dem 01.05.2023 von den Bewohner:innen genutzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.