Am 23.08.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Magistratsvorlage M 122 zur Vermietung der Naxoshalle an den Verei
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 06.12.2018, F 1564 Am 23.08.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Magistratsvorlage M 122 zur Vermietung der Naxoshalle an den Verein Kulturelle Erziehung - Verein zur Förderung regionaler Kulturarbeit in Hessen e. V. zugestimmt, der Träger des Theaters Willy Praml ist. Der Mietvertrag würde eine Spielstätte in der Naxoshalle für mindestens zehn Jahre sichern. Neben der Förderung des Ensembles Willy Praml mit 83.200 Euro und des Studios Naxos mit 48.500 Euro ist im Haushalt eine jährliche Spielstättenförderung der Naxoshalle über 158.400 Euro vorgesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Ist die Spielstätte Naxoshalle durch Abschluss des Mietvertrags für die nächsten zehn Jahre gesichert oder welche Gründe liegen vor, dass noch kein Vertrag geschlossen wurde?
Antwort des Magistrats: Dem Theater Willy Praml wurde bereits im September 2018 ein Mietvertrag auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018, § 3048, Magistratsvorlage vom 23.07.2018, M 122, zur Unterschrift vorgelegt, der Vertragstext war dem Mieter seit Mai 2018 bekannt. In einem persönlichen Gespräch teilten Vertreter des Theaters mit, dass die Miete von 3.000 Euro im Monat aufgrund einer pauschalen Kürzung der Kulturförderung in Höhe von 3,25 Prozent nicht finanzierbar sei und maximal ein Betrag von 2.000 Euro monatlich gezahlt werden könne. Zudem zeigte sich das Theater nicht bereit, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an dem Gebäude in eigener Verantwortung zu übernehmen. Der Vertragsentwurf sieht vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in voller Höhe selber trägt und sich an den Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung - Erhaltung - des Gebäudes bis zu einem Betrag von fünf Prozent der Nettokaltmiete jährlich beteiligt, das sind 1.800 Euro pro Jahr. Zudem ist der Mieter verpflichtet, die fachgemäße Wartung, Reinigung und Überprüfung von Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Lüftungs-, Elektro- und ähnlichen Anlagen mindestens jährlich durchzuführen. Der Mietvertrag wurde von Mieterseite bislang nicht unterzeichnet. Es ist dem Magistrat nicht möglich, die notwendige Ertüchtigung des Gebäudes für den Mieter vorzunehmen, wenn es keine entsprechende Vertragsgrundlage gibt. Ungeachtet dessen ist dem Magistrat auch weiterhin daran gelegen, die Spielstätte langfristig für das Theater zu sichern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.