Nach Aussage des Rechtsanwalts der früheren Betreiberin der Cafeteria im BiKuz, die vor allem der Verköstigung der Schül
Zusammenfassung
Die ABG hat jahrelang keine Strom- und Wasserkosten abgerechnet, was zu einer hohen Nachforderung führte. Der Magistrat bedauert die Verzögerung und setzt sich für eine Härtefallregelung ein, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Nach Aussage des Rechtsanwalts der früheren Betreiberin der Cafeteria im BiKuz, die vor allem der Verköstigung der Schüler*innen und des Lehrpersonals dient, hatte die ABG als Vermieterin für viele Jahre keine Strom- und Wasserkosten abgerechnet. Sie hat dann eine Nachzahlung rückwirkend für die Jahre 2009 bis 2016 in Höhe von 198.999,14 Euro gefordert. Nachdem das Landesgericht Frankfurt die Klage abgewiesen hatte, verurteilte das OLG Frankfurt die Betreiberin zu einer Teilzahlung von 58.250 Euro zuzüglich Zinsen.
Ich frage den Magistrat:
Wie kann es passieren, dass eine derart hohe Nachzahlung, die die finanziellen Möglichkeiten der Betreiberin überschreitet, durch jahrelange Versäumnisse in der Abrechnung entsteht?
Antwort des Magistrats
Eine unklare Datenlage und organisatorischen Veränderungen bei den Beteiligten im Zuge des PPP-Projekts BIKUZ haben zu einer Verzögerung in der Abrechnung mit der ABG geführt.
Erst nach abschließender Prüfung der Abrechnungen 2009 bis 2015 Anfang 2017 konnte deshalb für die Pächterin der Cafeteria Frau Meyer eine anteilige Betriebskostenabrechnung für den Strom- und Wasserverbrauch seitens der ABG erstellt werden.
Der Magistrat bedauert den Zeitverzug und die daraus resultierenden Konsequenzen außerordentlich und wird sich bei der ABG für eine Härtefallregelung einsetzen. Zukünftig soll das durch eine zeitnahe Abrechnung beziehungsweise entsprechende Vorauszahlungen vermieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.