Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 73 Millionen Euro waren die Städtischen Bühnen im Jahr 2017 laut städtischem Bete
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Frage vom 01.11.2018, F 1539 Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 73 Millionen Euro waren die Städtischen Bühnen im Jahr 2017 laut städtischem Beteiligungsbericht der zweitgrößte Verlustbringer für die Stadt Frankfurt, direkt nach dem Eigenbetrieb Kita Frankfurt, Minus 126 Millionen Euro. Im Jahr 2016 lag das Minus der Stä dtischen Bühnen noch bei 68 Millionen Euro.
Ich frage den Magistrat: Worauf ist diese Defizit-Steigerung bei den Bühnen konkret zurückzuführen, und wie hat sich der umgerechnete Zuschuss der Stadt pro Besucher in diesem Zeitraum entwickelt?
Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Mund! Zunächst ist festzuhalten, dass die Städtische Bühnen Frankfurt GmbH, SBF, ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat, jeweils September bis August, entsprechend den Spielzeiten. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen zum städtischen Haushalt ist daher relativ. Ausweislich des Haushaltsplanes der Stadt Frankfurt am Main beträgt der Zuschuss an die SBF in der Produktgruppe 21.12 im Jahr 2016 69.696 T€, das Jahresergebnis lag bei 72.038 T€. Grund hierfür ist die ab 2016 veränderte Buchung der Landeszuweisungen. Bis zum Haushaltsplan 2016 wurden die Zuweisungen des Landes Hessen aus dem Kommunalen Finanzausgleich direkt bei der SBF geplant und gebucht, vgl. Hinweis im Haushaltsplan 2015/16, Band 2, Seite 1866. Im Zuge der komplexen Neuordnung des Finanzausgleichs für die Kommunen in Hessen wurden die gesamten Zuweisungen ab dem Haushaltsjahr 2016 direkt in der Produktgruppe 21.12 vereinnahmt. Der städtische Zuschuss an die SBF wurde in 2016 um den entsprechenden Zuweisungsbetrag erhöht, sodass ein Gesamtzuschuss in Höhe von 72.038 T€ zur Auszahlung kam. Für die Folgejahre ab 2017 werden die Zuweisungen des Landes ausschließlich in der Produktgruppe 21.12 im Ertrag geplant und vereinnahmt. Gemäß Haushaltsplan 2017 der Stadt Frankfurt am Main beträgt der Zuschuss an die SBF in der Produktgruppe 75.038 T€ und damit rund 3.000 T€ mehr als im Jahresergebnis 2016. Diese Erhöhung ergibt sich unter anderem aus der erhöhten Landeszuweisung; daneben wurde den gestiegenen Personalkosten in Folge von Tarifsteigerungen Rechnung getragen. Des Weiteren verringerten sich die Umsatzerlöse aufgrund rückläufiger Umsätze aus Koproduktionen und eigenen Gastspielen. Der umgerechnete Zuschuss pro Zuschauer erhöhte sich von 173 Euro im Jahr 2016 auf 185 Euro im Jahr 2017. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Mund
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2018Sie sind hierFF 1539Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 73 Millionen Euro waren die Städtischen Bühnen im Jahr 2017 laut städtischem BeteFragestunde-Frage
- 23. Januar 2019AA 435Auslastung der Städtischen BühnenSTVV-Anfrage · AfD
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 116Auslastung der Städtischen BühnenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet