Die besondere Farbgebung der Ladeplätze für E-Autos wird vom Verkehrsdezernat unter anderem damit begründet, dass diese
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Kennzeichnung von E-Lade-Parkplätzen im Vergleich zu Behindertenparkplätzen. Es wird hinterfragt, warum E-Lade-Parkplätze auffälliger gestaltet werden müssen und welche Kosten damit verbunden sind. Ziel ist es, die Notwendigkeit einer besseren Kennzeichnung zu verstehen und die finanziellen Aspekte zu klären.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Die besondere Farbgebung der Ladeplätze für E-Autos wird vom Verkehrsdezernat unter anderem damit begründet, dass diese "besonderen Parkplätze" auffällig gestaltet sein sollen, um versehentliches Falschparken zu vermeiden. Für Behindertenparkplätze hingegen scheint die eingängige Beschilderung ausreichend zu sein.
Darum frage ich den Magistrat:
Wie ist man in der Abwägung von E-Lade-Parkplätzen zu der Schlussfolgerung gekommen, dass diese besser gekennzeichnet sein müssen als Behindertenparkplätze, und wie hoch sind die Kosten für die Einfärbung eines einzelnen Parkplatzes?
Antwort des Magistrats
Zu den Sonderparkplätzen für Elektro-Fahrzeuge:
Die vor Jahren eingerichteten wenigen Sonderparkplätze für das Laden von Elektro-Fahrzeugen wurden von den Verkehrsteilnehmenden wenig beachtet und häufig fehlgenutzt.
Daher hat der Magistrat entschieden, beim deutlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur zusätzlich zu der Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung, StVO, auch noch ein Bodenpiktogramm und eine farbige, flächige Markierung - blau - aufzutragen, um die Sonderparkplätze deutlicher erkennbar zu machen. Die blaue Markierung ist auch dann zu erkennen, wenn bereits ein Fahrzeug auf dem Sonderparkplatz steht.
Da Elektrofahrzeuge zwingend auf die Sonderparkplätze zum Laden angewiesen sind, sollten fahrlässige Parkverstöße bestmöglich vermieden werden. Die Einfärbung eines Ladeplatzes an einer E-Ladesäule inklusive des Piktogramms und der weißen Umrandung kostet je nach Untergrund - Asphalt, Pflaster, Kopfstein - rund 650 Euro.
Zu den Behindertenparkplätzen:
Die Ausweisung und Gestaltung von Behindertenparkplätzen geschieht gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung.
Behindertenparkplätze stellen eine bereits seit Jahren bekannte Form von Sonderparkplätzen dar, die den Verkehrsteilnehmenden allseitig bekannt sind. Sofern es bei Behindertenparkplätzen zu Fehlbelegungen kommt, ist daher davon auszugehen, dass diese bewusst fehlgenutzt werden.
Schwerbehindertenparkplätze werden mit dem Hinweis auf Abschleppungen versehen, so dass hierdurch in einzigartiger Weise auf die Notwendigkeit zur Freihaltung hingewiesen wird.
Bei Behindertenparkplätzen besteht eine recht hohe Regelakzeptanz. Es liegt hier durchaus in der Breite der Bevölkerung ein besonderes Bewusstsein für die Bedürfnisse der Schwerbehinderten vor, das bei Sonderparkplätzen für Elektrofahrzeuge noch nicht in dem Maß gegeben ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.