An zahlreichen Verkehrsschildern, Fahrradständern und dergleichen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich herrenlose Fa
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Entfernung herrenloser Fahrradschlösser im Frankfurter Stadtgebiet, die oft beim Anschließen eigener Fahrräder stören. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem Rahmen er befugt ist, diese Schlösser zu entfernen und wie damit umgegangen wird.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
An zahlreichen Verkehrsschildern, Fahrradständern und dergleichen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich herrenlose Fahrradschlösser. Diese kann man im FFM-Mängelmelder zwar melden, sie werden nach privaten Erfahrungen aber dennoch nicht entfernt.
Darum frage ich den Magistrat:
In welchem Rahmen ist der Magistrat dazu befähigt, solche Schlösser, die oftmals beim Anschließen des eigenen Rades stören, zu entfernen, und wie wird hiermit umgegangen?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich sind Fahrradschlösser Privateigentum und können nicht einfach entfernt und entsorgt werden. Auch hängen sie häufig an Zäunen oder sind an Stellen befestigt, die sich in Privateigentum befinden.
Die Stadt Frankfurt lässt durch das Amt für Straßenbau- und Erschließung circa 1x jährlich defekte Fahrradschlösser und solche, die eindeutig sichtbar nicht mehr in Benutzung sind, von öffentlichen Fahrradbügeln entfernen. Der Eingriffsradius beschränkt sich dabei auf das Stadtzentrum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.