Nach langem Vorlauf soll ab dem Frühsommer dieses Jahres das Sossenheimer Wehr umgebaut werden, um der Nidda an dieser S
Zusammenfassung
Der Umbau des Sossenheimer Wehres soll der Nidda mehr Raum geben und das Ökosystem nachhaltig entwickeln. Der Ortsbeirat prüft die Möglichkeit, eine separate Aussichtsplattform zu errichten, um die Attraktivität des Gebiets zu erhöhen. Die Zusatzkosten für diese Maßnahme sind noch nicht genau abschätzbar, könnten jedoch im sechsstelligen Eurobereich liegen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Nach langem Vorlauf soll ab dem Frühsommer dieses Jahres das Sossenheimer Wehr umgebaut werden, um der Nidda an dieser Stelle mehr Raum zu geben und das dortige Ökosystem nachhaltig weiterzuentwickeln. Die Renaturierungsmaßnahmen sollen nach derzeitiger Planung innerhalb der folgenden zwei Jahre vollständig umgesetzt werden. Nachdem die Idee einer Aussichtsplattform aus dem Bestandsbau nach Vorbild des Höchster Wehrs statisch nicht möglich ist, will der Ortsbeirat 6 nun eine erneute Prüfung vornehmen lassen, ob zusätzlich eine separate Aussichtsanlage errichtet werden kann.
Ich frage deshalb:
Wie hoch schätzt der Magistrat die Zusatzkosten für eine solche Anlage - inklusive gestiegener Baukosten bei Verzögerung des fertigen Projekts?
Antwort des Magistrats
Die Ausschreibung des Bauvorhabens "Naturnaher Umbau des Sossenheimer Wehres" hat bereits stattgefunden. Die Auftragsvergabe steht unmittelbar bevor. Die Firmen sind im Tief- und Gewässerbau und nicht im Hochbau spezialisiert. Eine alternative Aufhebung der Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Baufirma berechtigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Außerdem käme es zu Zeitverzögerungen durch die Planung und Ausschreibung einer Aussichtsplattform, von mindestens zwei Jahren. Die zusätzlichen Kosten können nicht abgeschätzt werden, sind aber im sechsstelligen Eurobereich anzunehmen, abhängig von der Ausführungsvariante.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.