Zum Jahreswechsel 2022/2023 traten die ersten beiden migrationsrechtlichen Gesetze der Bundesregierung in Kraft. Diese e
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat neue migrationsrechtliche Gesetze eingeführt, die das Chancen-Aufenthaltsrecht und Änderungen im Asylverfahren betreffen. Der Magistrat wird gefragt, wie Betroffene über diese Änderungen informiert werden. Ziel ist es, die betroffenen Personen über ihre neuen Chancen zu informieren und ihnen Unterstützung anzubieten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Zum Jahreswechsel 2022/2023 traten die ersten beiden migrationsrechtlichen Gesetze der Bundesregierung in Kraft. Diese enthalten zum einen das neu geschaffene "Chancen-Aufenthaltsrecht" und Änderungen der integrationsbasierten Bleiberechtsregelungen, zum anderen vielfältige Änderungen im behördlichen und gerichtlichen Asylverfahren.
Ich frage den Magistrat:
Auf welche Weise werden Betroffene über die Änderungen und daraus für sie resultierenden Chancen informiert?
Antwort des Magistrats
Zum Chancen-Aufenthaltsrecht wurde durch Verfügung des Regierungspräsidium Darmstadt vom 16.02.2023 in Verbindung mit dem Erlass des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 07.02.2023 an die nachgeordneten Behörden hessenweit ein vereinheitlichtes Verfahren etabliert.
Für Frankfurt am Main bedeutet dies, dass jede hier geduldete Person anlässlich der nächsten Vorsprache zur Duldungsverlängerung persönlich über die Möglichkeiten, die das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet, informiert und ein ausführliches, durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zur Verfügung gestelltes Informationsschreiben ausgehändigt wird, in dem u. a. für Frankfurt am Main auch auf die Beratung und Unterstützung durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten hingewiesen wird.
Gleichzeitig erhalten die Vorsprechenden die Möglichkeit, direkt einen bereits vorbereitenden Antrag auf Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrecht zu stellen oder Bedenkzeit zu erbitten oder zu erklären, dass sie einen Antrag nicht stellen möchten.
Auch wenn die Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Fragen bei der Ausländerbehörde liegt bietet das AmkA darüber hinaus ein umfassendes Informationsmanagement bereits vor Antragsstellung auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht an. Hierzu arbeitet das AmkA bereits mittels verschiedener Formate. Dazu zählen künftig Information der Betroffenen über die AmkA-Homepage und über seine (Verweis-)Beratungsstelle AmkA.Info. Zudem informiert das AmkA im Rahmen seiner Netzwerke und Arbeitskreise Personen, die mit der Zielgruppe arbeiten. Außerdem wirkt das AmkA im Juni 2023 an einer Veranstaltung der Diakonie Hessen mit der Evangelischen Akademie Frankfurt zum Thema "Wege in die Legalität" mit. Auch hier wird die breite (Fach-)Öffentlichkeit zum besagten Gesetz informiert.
Die gesetzlichen Änderungen zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren betreffen Rechtsbereiche, die vom BAMF beziehungsweise von den Verwaltungsgerichten verantwortet werden. Eine Beratung durch die Ausländerbehörden kann hierzu nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.