Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Der Landtag hat ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren, dass das von der Koali

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Antragsteller fragt den Magistrat, ob er gegen das neue Versammlungsgesetz vorgehen will, da es die Versammlungsfreiheit einschränkt. Es wird erwartet, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um die Rechte der Bürger zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Landtag hat ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren, dass das von der Koalition "Versammlungsfreiheitsgesetz" genannte Gesetz die Versammlungsfreiheit nicht erweitert, sondern einschränkt. Zahlreiche Expert*innen halten das Gesetz für verfassungswidrig.

Ich frage den Magistrat:

Plant der Magistrat unserer Stadt, in der regelmäßig Demonstrationen als hohes Gut der Meinungskundgebung stattfinden, gegen dieses Gesetz vorzugehen, zum Beispiel durch eine Klage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof, oder alternativ aus dem Land Hessen auszutreten, um nicht von diesem undemokratischen Gesetz betroffen zu sein?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Annette Rinn:

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren,

lieber Herr Görres!

Die Gemeinde hat nach § 19 Absatz 2 Nr. 10 Staatsgerichtshofgesetz nur die Möglichkeit, Grundrechtsklage wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes vor dem Staatsgerichtshof zu erheben. Da das Versammlungsrecht nicht die kommunale Selbstverwaltung tangiert, ist es der Gemeinde nicht möglich, das fragliche Gesetz abstrakt auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller Herrn Görres von der FRAKTION. Bitte!

Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION:

(Zusatzfrage)

Da ich in meiner Frage "zum Beispiel" erwähnt hatte, stellt sich offensichtlich die Zusatzfrage: Plant die Stadt Frankfurt, sonst irgendwie gegen dieses Versammlungsfreiheitsgesetz vorzugehen?

Stadträtin Annette Rinn:

(fortfahrend)

Ich sehe da, ehrlich gesagt, keine Möglichkeiten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschäftigt sich mit den Dingen, die wir tatsächlich selbst beeinflussen können, und das gehört aus meiner Sicht nicht dazu. Mit den anderen Dingen haben wir auch ausreichend zu tun.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Danke schön! Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Michael Müller von den LINKEN. Bitte!

Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.:

(Zusatzfrage)

Auch das undemokratischste Versammlungsrecht rechtfertigt, glaube ich, nicht den Austritt Frankfurts aus dem Bundesland Hessen. Wenn doch, könnten Sie sich ja Bayern anschließen, das kann ich nur empfehlen. Aber meine Frage ist, Frau Rinn, ob der Magistrat nicht jenseits der juristischen Bewertung, die Sie jetzt gegeben haben, nicht in der Lage ist, zumindest uns gegenüber darzulegen, wie er denn die verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriffe in Grundrechte bewertet. Denn letztlich sind damit Frankfurterinnen und Frankfurter konfrontiert, wenn dieses Versammlungsfreiheitsgesetz zur Anwendung kommt.

Stadträtin Annette Rinn:

(fortfahrend)

Ich kann das jetzt nicht für den gesamten Magistrat beantworten, denn wie gesagt, wir haben das Thema nicht diskutiert. Wir diskutieren die Themen, auf die wir direkten Einfluss haben und über die wir auch entscheiden können. Ich kann es dir persönlich sagen, aber das dann lieber später bei einem Bier.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1503

Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION:

Einen schönen guten Abend!

Ich hatte es in der Fragestunde schon angekündigt. Wir von der FRAKTION halten dieses neue Versammlungs"freiheits"gesetz nicht nur für falsch, sondern auch für absolut freiheitsfeindlich. Es gibt der Polizei übergeordnete Befugnisse und schränkt die Versammlungsfreiheit in skandalöser Weise ein.

Dass die GRÜNEN dieses mitbeschlossen haben, ist ein trauriger weiterer Schritt dieser Partei zu einer stockkonservativen Partei, dem logischen Koalitionspartner der CDU - wir hatten das gleiche Thema schon beim Autobahnausbau und so weiter. Ich möchte jetzt gar nicht sehr weit ins Detail gehen, alles Weitere inhaltlich zu diesem Thema erläutert nun der freiheitspolitische ehrenamtliche Sprecher der Fraktion, Dr. Uwe Schulz.

(Heiterkeit)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Der nächste Redner ist Herr Dr. Uwe Schulz von der FDP. Bitte schön!

Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP:

Frau Vorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wer sämtliche verfassungsrechtlichen Schwachpunkte des neuen sogenannten Versammlungsfreiheitsgesetzes der schwarz-grünen Koalition in Wiesbaden darlegen möchte, benötigt eine halbe Stunde. Da mir diese nicht zur Verfügung steht, nenne ich nur kurz die gravierendsten verfassungsrechtlichen Problempunkte dieses Gesetzes. Hochproblematisch ist zunächst das vorgesehene Recht, Teilnehmer vorab zu kontrollieren und ihre Identität festzustellen. Das schreckt manchen ab, überhaupt an der Demo teilzunehmen. Die Möglichkeiten der Bild- und Videoüberwachung werden unverhältnismäßigerweise ausgeweitet. Statuiert wird ein Militanz-, Einschüchterungs- und Uniformverbot. Das heißt, Die PARTEI darf dann ihre geschmackvollen Anzüge nicht mehr präsentieren.

(Zurufe)

Der linksextremistische Schwarze Block will aber am

  1. Mai in schwarzen Kampfanzügen und Springerstiefeln die Straße entlangmarschieren. Diese Performance gefällt nun mal linken und rechten Faschisten. So was gefällt mir überhaupt nicht, aber es ist als Kommunikationsform Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und deshalb hinzunehmen, zumal diese Grundrechte nach dem Bundesverfassungsgericht natürlich auch Extremisten zustehen. Die erforderlichen Grenzen werden durch die Strafgesetze und das geltende Polizei- und Versammlungsrecht gewährleistet. Was aber verfassungsrechtlich unerträglich ist, ist das anlasslose polizeiliche Zutrittsrecht zu Versammlungen. Kurzum: Dieses sogenannte Versammlungsfreiheitsgesetz ist ein Frontalangriff auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. (Beifall) Es ist getragen von dem Drang, Menschen zu überwachen, zu kontrollieren, auszuschnüffeln und zu fotografieren. Es zeigt aber auch, dass die beiden Koalitionsparteien in Wiesbaden offenbar mit den Grundrechten fremdeln und ein gestörtes Verhältnis zu ihnen haben. Wer ein solches Gesetz vorlegt, hätte auch mit Bravour das Ministerium für Staatssicherheit führen können. (Beifall) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin tiefenentspannt, weil ich ein großes Vertrauen in unsere Verfassungsgerichtsbarkeit habe. Ich hoffe, dass auch hier, wie so oft in der Vergangenheit, Rechtsstaatsliberale wie Sabine Leutheusser und Gerhart Baumann aktiv werden und die Wiesbadener Koalition der Grundrechtsfeinde stoppen. Am 08.10., um 18:00 Uhr, ist diese Koalition hoffentlich Geschichte. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, Herr Görres, Sie kennen unsere Vereinbarung. Ohne Einverständnis ... (Zurufe) Okay, wunderbar. Danke! Die nächste Rednerin ist Frau Ursula Busch von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren! Das Land Hessen hat dieses neue sogenannte Versammlungsfreiheitsgesetz, welches lange erwartet wurde, weil die Länder eine neue Regelung vornehmen wollten, nicht ganz passend benannt, da die Freiheit eigentlich damit eingeschränkt und nicht garantiert wird. Die Versammlungsfreiheit ist grundsätzlich - das hat der Kollege Uwe Schulz schon viel besser als ich es je könnte erklärt - im Grundgesetz geregelt, und es ist ein verfassungsrechtlicher Wert, den wir haben. Das heißt: Die Länder können ihn eigentlich nicht einseitig einschränken. Deswegen ist das, was hier gemacht wird - wenn es kritisch betrachtet wird -, eben immer noch nicht durch. Eine lebendige Demokratie braucht das Versammlungsrecht. Das kann man übrigens auch daran erkennen, dass die Diktaturen, die sich wieder viel mehr breitmachen - leider auch in Europa -, als Erstes die freie Rede und die freie Versammlung einschränken. Und genau deshalb ist es so wichtig, dass die freie Rede und die freie Versammlung garantiert sind und garantiert bleiben. Es mag der Innenminister Peter Beuth sagen, das ist modern, wegweisend und ganz toll; es ist de facto an vielen Stellen eine Verschlechterung. Das heißt nicht, dass absolut jeder Punkt, der in diesem Gesetz aufgeführt wird, falsch wäre, aber es ist so, dass das Gesetz in seiner Tendenz eine Verschlechterung der Versammlungsfreiheit bringt. Und das ist etwas, was wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht hinnehmen können und auch nicht hinnehmen wollen. Es darf zum Beispiel schon vor der Demonstration eine Erfassung von Daten nicht nur der Teilnehmer:innen erfolgen, sondern auch derjenigen, die Ordner:innen sind. Man darf aber keine Versammlung machen, ohne Ordner:innen zur Verfügung zu stellen und ohne dass man sie als Veranstalterin oder Veranstalter dort sozusagen vorhält. Das heißt: Ich muss jedes Mal Leute finden, die bereit sind, dass sie komplett aufgenommen werden, ihre Daten erfasst und aufbewahrt werden, wenn sie sich dort als Ordnerinnen und Ordner zur Verfügung stellen, was unter Umständen auch später Folgen für sie hat. Das ist dem Versammlungsrecht nicht angemessen. Es gibt Filmen ohne konkreten Anlass. Und es ist ja nicht mehr so wie in den Siebzigerjahren, dass einer die Kamera mitlaufen lässt, sondern man kann heute durch sehr gutes Zoomen und durch Gesichtserkennungssoftware und -programme sehr genau nachvollziehen, wer da war, wer an irgendeiner Versammlung teilgenommen hat, und es ist eben nicht das Recht des Staates, bis ins Letzte auszuspionieren, wo sich jemand aufhält, neben wem er oder sie steht und was er oder sie an Plakaten in der Hand gehabt hat oder sonst was. Wenn da verfassungswidrige Sprüche drauf sind, dann kann man jetzt schon dagegen einschreiten. Dann muss man das nicht filmen und erst später nachverfolgen. Deswegen sehen wir da zum Beispiel nicht die Notwendigkeit. Herr Beuth redet nicht von Einschränkungen bei diesem Gesetz, er redet von sogenannten Schutzmechanismen. Wir in der SPD-Fraktion möchten aber gar nicht vor unserer Versammlungsfreiheit geschützt werden. Wir fühlen uns viel sicherer, wenn wir sie haben. (Beifall) Ich hoffe, dass sich die hessische Landesregierung noch zu dem geforderten Stopp dieses Gesetztes durchringen und einige Punkte, die dort falsch sind, neu bedenken kann. Dafür sollten wir uns alle einsetzen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als letzter Redner zu diesem Punkt spricht Herr Schwichtenberg von der Gartenpartei. Bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Die Anmelder dieser Aktuellen Stunde monieren ein neues Versammlungsgesetz, welches die Versammlungsfreiheit einschränkt. Vermutlich haben sie recht, denn diese Einschränkung ist nicht richtig. Doch denken wir nur ein Jahr zurück, wie Falko Görres und Nico Wehnemann partout nicht wollten, dass Menschen sich versammeln und demonstrieren. Also Ärzte und Pflegekräfte, die weiterarbeiten wollten, aber es nicht durften, weil etwas im Impfpass fehlte. Man wurde regelrecht vorgeführt, man gehe mit Nazis demonstrieren. Der eigentliche Demonstrationsgrund, eine möglicherweise gesundheitsschädliche Impfung abzulehnen, wurde nicht akzeptiert, sondern wurde als Grund genommen, um aus der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden. Leute, wer so wenig für die Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit übrig hat, darf sich jetzt nicht beschweren, dass sie abgeschafft wird. (Beifall) Die Demonstrationen gehen wieder los, wenn viele Menschen aufgrund einer zweifelhaften Gesundheitspolitik ausgegrenzt und durch die Pharmaindustrie gezwungen werden. Die Demonstrationen ruhen gerade, warum nur? Es gibt wohl einen Zusammenhang: nicht arbeiten dürfen, dann auf die Straße und demonstrieren; arbeiten dürfen, keine Einschränkungen, dann weg von der Straße. Die ganzen Nazivorwürfe sind einfach nur dumm, denn warum sonst haben die ganzen Demos zur Impfpflicht aufgehört? Nicht jeder steht auf einen Impfschaden. So viel Freiheit sollte sein und dafür lohnt es sich wieder auf die Straße zu gehen, wenn es sein muss. (Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. März 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung