In den späteren Abendstunden sind im Bereich zwischen Hauptwache und Berliner Straße vornehmlich Autos unterwegs, deren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, ob durch Verkehrskontrollen, insbesondere durch die Kontrolleinheit KART, die Lärmbelästigung durch Autos in der Innenstadt verringert werden kann. Es wird erwartet, dass die Erhöhung der Bußgelder für Lärmbelästigung zu einer Reduzierung der Störungen führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
In den späteren Abendstunden sind im Bereich zwischen Hauptwache und Berliner Straße vornehmlich Autos unterwegs, deren Zweck vor allem in Protzen, Lärmen und Auffallen besteht. Die Menschen auf den Plätzen und Wegen, die endlich wieder ihre Freiheiten in der City genießen können, nervt das ohne Ende. Ich frage den Magistrat: Sieht er die Möglichkeit, hier durch sinnvolle Verkehrskontrollen unter Einbindung der Kontrolleinheit "Autoposer, Raser und Tuner" der Polizei zu erheblich weniger Belästigungen für viele Menschen beizutragen?
Antwort des Magistrats
In der gesamten Innenstadt ist die spezialisierte Kontrolleinheit KART der Landespolizei auf dem Gebiet der "Lärmeinzelereignissen" - sprich: Autoposer, Raser, Tuner aktiv. Dabei führt sie insbesondere an Beschwerdepunkten, zu denen die Berliner Straße zählt, Kontrollen durch. Dies wurde auch bereits medienwirksam begleitet. Der derzeitige Verwarnungsgeldbetrag von zehn Euro für die Verursachung unnötigen Lärms erschwert das Erzielen von Erfolgen jedoch. Das Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges ist aktuell für den Spätherbst geplant. Darin ist für vermeidbare Lärmbelästigung eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro vorgesehen. Der Gesetzgeber trägt damit der Bedeutung des Verstoßes Rechnung. Es bleibt abzuwarten, ob diese deutliche Steigerung der Bußgelder in dieser Szene den wünschenswerten Erfolg erzielt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.