Der geplante zehnspurige Ausbau der A 5 sorgt aufgrund fehlender Kommunikation insbesondere bei den betroffenen Anwohner
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den weiteren Ausbau der Autobahnen in Frankfurt am Main abzulehnen, insbesondere den zehnspurigen Ausbau der A 5. Dies soll mit einem dringend erforderlichen Lärmschutz für angrenzende Wohngebiete verbunden werden. Die ablehnende Haltung wird durch die Machbarkeitsstudie untermauert, deren Ergebnisse jedoch noch nicht kommuniziert wurden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der geplante zehnspurige Ausbau der A 5 sorgt aufgrund fehlender Kommunikation insbesondere bei den betroffenen Anwohnern für Verunsicherung, Auswirkungen auf Lärm und Grundstücke. Denn während die Menschen vor Ort vertröstet werden, scheint schon mehr über Bau und Verlauf bekannt zu sein - Anwohner berichten von Bohrungen und Vermessungen, die mit dem Ausbau begründet wurden. Zur Verunsicherung trägt bei, dass eine klare Positionierung des Magistrats - Grüne, SPD, FDP, Volt - auch gegenüber dem Bund - Grüne, SPD, FDP - vermisst wird. Stattdessen wird Verantwortung abgeschoben.
Ich frage den Magistrat:
Welche Beschlüsse hat der Magistrat zum Ausbau der A 5 getroffen und inwieweit wurde die - ablehnende - Haltung gegenüber dem Bund offiziell kommuniziert?
Antwort des Magistrats
Die den Magistrat tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie grundsätzlich den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt am Main ablehnen. Der Übergang von der faktischen zur formalen Achtspurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden. Diese Position ist auch ohne weitere Beschlüsse handlungsleitend für den Magistrat und deckt die fachliche Bewertung ab.
Bereits bei der Aufstellung des Bundesverkehrsplans hat sich der Magistrat kritisch zu der unzeitgemäßen Planungsphilosophie eines fortwährend nachfrageorientierten Ausbaus der Autobahnen im dicht besiedelten Ballungsraum positioniert. Dessen ungeachtet hat der Deutsche Bundestag dem Fernstraßenausbaugesetz mit einem Ausbauziel für die A 5 mit zehn Fahrstreifen in den Abschnitten zwischen Frankfurter Kreuz und Nordwestkreuz und acht Fahrstreifen in den Abschnitten nördlich des Nordwestkreuzes mit der Einstufung "Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" zugestimmt.
Gleichwohl ist ein konkreter zehnstreifiger Ausbau der A 5 keinesfalls planerisch verfestigt oder gar planungsrechtlich beantragt. Dies liegt unter anderem daran, dass das technische Regelwerk in Deutschland einen zehnstreifigen Autobahnquerschnitt bisher nicht enthält. Die Erweiterung von acht auf zehn Fahrstreifen ist aus verschiedenen Gründen keinesfalls trivial. Hinzu kommt, dass die Autobahnverwaltung ihrerseits davon ausgeht, dass auch die Abschnitte der A 5 nördlich des Nordwestkreuzes zehnstreifig ausgebaut werden müssten. Die für diesen Abschnitt bereits begonnenen Planungen für einen achtstreifigen Ausbau wurden daher vor geraumer Zeit ausgesetzt und zu allen Fragestellungen eines zehnstreifigen Ausbau allgemein und speziell für die A 5 zwischen der Autobahnverwaltung und dem Bundesverkehrsministerium die Durchführung einer Machbarkeitsstudie verabredet.
Der Magistrat hat sich fortwährend um Auskunft zum Erarbeitungsstand und zu Ergebnissen dieser Machbarkeitsstudie bemüht. Alle Auskünfte der Autobahnverwaltung hierzu waren nicht ergiebig. Zuletzt hat der Magistrat die Auskunft bekommen, dass die Machbarkeitsstudie abgeschlossen sei. Die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen müssten aber zunächst zwischen der Autobahnverwaltung und dem Bundesverkehrsministerium erörtert werden und auch hierfür könne kein Zeitziel genannt werden. Da das Bundesverkehrsministerium mittlerweile auch die gesetzlich geforderte turnusmäßige Bedarfsplanüberprüfung in die Wege geleitet hat, ist der Magistrat außerordentlich skeptisch, in absehbarer Zeit konkrete Auskünfte zu den Ausbauplanungen zu erhalten.
Der Magistrat bedauert die nachvollziehbare Verunsicherung insbesondere bei den potenziell betroffenen Anwohnenden, aber auch bei den parlamentarischen Gremien. Alle dem Magistrat vorliegenden und hier noch einmal dargelegten Informationen wurden stets weitergegeben. Die Bemühungen weitere, konkretere Auskünfte zu bekommen, werden fortgesetzt. Schließlich kann nur auf der Basis von Fakten die ablehnende Haltung des Magistrats auch fachlich untermauert begründet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.