In der Niddawiese zwischen dem Ginnheimer Hang und der Nidda gibt es zahlreiche Gartenanlagen mit den dazugehörigen Gart
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Frage vom 16.05.2014, F 1489 In der Niddawiese zwischen dem Ginnheimer Hang und der Nidda gibt es zahlreiche Gartenanlagen mit den dazugehörigen Gartenhütten. Diese Anlagen befinden sich in der Hauptsache entlang der Eisenbahn, zwischen dem ehemaligen Bundesgartenschau-Gelände und Eschersheim.
Ich frage den Magistrat: Sind diese Gärten und die Gartenanlagen mit ihren Aufbauten baurechtlich abgesichert?
Antwort des Magistrats: Die Flächen zwischen dem Ginnheimer Hang und der Nidda liegen zu circa zwei Drittel in der Schutzzone II und zu einem Drittel in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel und Grünzüge. Freizeitgärten sind in Zone II nicht zulässig, in Zone I besteht grundsätzlich eine Genehmigungsfähigkeit, soweit eine entsprechende bauplanungsrechtliche Zulässigkeit durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gegeben ist. Eine pauschale Aussage, inwieweit einzelne Freizeitgärten "baurechtlich abgesichert" sind, kann ohne umfassende Aktenprüfung nicht getroffen werden. Die Dauerkleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz sind alle durch entsprechende Bebauungspläne gesichert. Laut Hessischer Bauordnung (
Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 55) sind Lauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes in der jeweils geltenden Fassung in durch Bebauungsplan festgesetzte Kleingartenanlagen baugenehmigungsfrei. Die Kleingärten mit ihren Lauben, Gartenhütten, Vereinshäusern und sonstigen Aufbauten sind daher sowohl bauplanungs- als auch bauordnungsrechtlich abgesichert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Hans-Günter Müller
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Mai 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.