Seit Jahren ist die Zahl neu gebauter Sozialwohnungen verschwindend gering. Im Jahr 2020 sind gerade einmal 41 neue Sozi
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Genehmigung und Fertigstellung von geförderten Wohnungen in den Jahren 2021 und 2022. Der Antragsteller möchte Informationen über die Anzahl der genehmigten und fertiggestellten Sozialwohnungen im Vergleich zum gesamten Bauvolumen erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Jahren ist die Zahl neu gebauter Sozialwohnungen verschwindend gering. Im Jahr 2020 sind gerade einmal 41 neue Sozialwohnungen entstanden. Der Bedarf an Sozialwohnungen hingegen ist riesig.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele geförderte Wohnungen, unterschieden nach dem ersten und zweiten Förderweg, wurden in den Jahren 2021 und 2022 genehmigt und wie viele fertiggestellt im Vergleich zum gesamten Bauvolumen?
Antwort des Magistrats
Einen festen Anteil an geförderten Wohnungen kann der Magistrat durchsetzen, wenn durch einen neuen B-Plan Bebauungsrecht geschaffen wird. In Fällen, in denen bereits Baurecht aufgrund von bestehenden Bebauungsplänen oder nach § 34 BauGB besteht, besteht die Möglichkeit nicht.
2021: Bewilligt wurden 243 Wohneinheiten im Förderweg 1 und 191 Wohneinheiten im Förderweg 2; fertiggestellt wurden 131 Wohneinheiten im Förderweg 1 und 210 Wohneinheiten im Förderweg 2.
2022: Bewilligt wurden 357 Wohneinheiten im Förderweg 1 und 311 Wohneinheiten im Förderweg 2; fertiggestellt wurden 160 Wohneinheiten im Förderweg 1 und 91 Wohneinheiten im Förderweg 2.
In 2021 wurden insgesamt 4.819 Wohneinheiten genehmigt. Fertiggestellt wurden in 2021 3.914 Wohneinheiten.
Für das Jahr 2022 liegen die Zahlen endgültig noch nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.