Der Verkaufsstand von „Blumen Tugba“ am Standort Ecke Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße in Niederrad besteht seit gu
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Fortbestand des Verkaufsstandes von "Blumen Tugba" am aktuellen Standort zu sichern, da dieser für eine fünfköpfige Familie existenziell ist. Es wird gefordert, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um den Bestandsschutz zu gewährleisten und ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, das den Anforderungen des Landschaftsschutzes entspricht.
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Rennbahnpark — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parkplatzsituation am Rennbahnpark/Rennbahnstraße in Niederrad09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rennbahnpark per E-MailFrage an den Magistrat
Der Verkaufsstand von "Blumen Tugba" am Standort Ecke Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße in Niederrad besteht seit gut 23 Jahren. Dessen Fortbestand, der die Existenzgrundlage einer fünfköpfigen Familie darstellt, ist akut gefährdet. Denn der Pachtvertrag für diesen Standort soll seitens der Stadt nicht verlängert werden, auch sehr zum Unmut der Niederräder Bevölkerung. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um den Fortbestand am derzeitigen Standort zu sichern, zum Beispiel über den Weg des Bestandsschutzes, und warum wurde mit "Blumen Tugba" noch kein tragfähiges Konzept entwickelt, das den Anforderungen des Landschaftsschutzes gerecht wird und zugleich eine Aufwertung des dortigen Entrees zum Rennbahnpark darstellt?
Antwort des Magistrats
Die Anmietung des ehemaligen Stallgebäudes endete rechtmäßig gemäß vertraglicher Kündigungsfrist mit der Fertigstellung der DFB-Akademie und des Rennbahnparks. Dem Betreiber war dieser Umstand seit langem bekannt und er wurde wiederholt im Laufe der Errichtung des Rennbahnparks darauf hingewiesen, dass er nach Fertigstellung des Parks aufgrund der rechtlichen Vorgaben an einen neuen Standort wechseln muss.
Der Magistrat kann die bis dato geduldete Nutzung eines Blumenstandes im Landschaftsschutzgebiet nicht weiter zulassen. Auch die Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main untersagt gemäß § 3 Absatz 4 Nr. 12, "Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anzubieten ... oder die Grünanlage zur Gewerbeausübung zu benutzen." Die mit Bürgerbeteiligung entstandene Planung des Rennbahnparks sieht schließlich auch auf der Grundlage der Grünanlagensatzung ein nichtkommerzielles Entrée des Rennbahnparks vor.
Der Magistrat hat sich dabei - gerade auch im Wissen um die Beliebtheit des Blumenstandes im Stadtteil - intensiv darum bemüht, dem Betreiber des Blumenstandes bei der Suche nach einem Alternativstandort aktiv behilflich zu sein. In vielen Gesprächen wurde versucht, die Existenz des Blumenhändlers an einem anderen Standort im Stadtteil zu sichern. Auch die Wirtschaftsförderung wurde vom Magistrat beauftragt, neue Liegenschaften zu suchen. Jedoch waren die Mitwirkung an einer Lösung und die Veränderungsbereitschaft des Blumenhändlers hierbei leider gering. Auch öffentlichkeitswirksam zeigt er, dass er beharrlich am bisherigen Standort entgegen der rechtlichen Möglichkeiten und vertraglichen Regelungen festhalten möchte und keine existenzsichernde Neupositionierung verfolgt.
Damit sind die Handlungsoptionen des Magistrats erschöpft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.