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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Frage vom 20.09.2018, F 1466 Bezüglich der Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofes Oberrad hatte sich der Ortsbeirat 5 bereits an den Magistrat gewandt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018 führt dieser aus, dass er "an seiner Absicht [...] festhält, das Gebäude in Erbpacht zu vergeben." Mittlerweile kursiert in Oberrad allerdings die Aussage, dass das Gebäude zurückgebaut werden soll. Daher frage ich den Magistrat: Wie sieht der Magistrat die Zukunft des Verwaltergebäudes des Waldfriedhofes Oberrad?
Antwort des Magistrats: An der Absicht, das Gebäude Burgenlandweg 10 im Erbbaurecht zu vergeben, hat sich nichts geändert. Die Vorbereitungen ziehen sich allerdings in die Länge. Aufgrund der baulichen und technischen Gegebenheiten ist die rechtliche wie praktische Ausgestaltung eines Erbbaurechtrechtsvertrages schwierig. Im Einzelnen liegt das daran, dass für das Gebäude keine Planunterlagen existieren und eine neue Vermessung des Gebäudes sowie des Außengeländes erforderlich ist. Des Weiteren muss eine Lösung für die Energie- und Wasserversorgung des Friedhofes und des Gebäudes gefunden werden, welche aktuell gemeinsam im Keller des Objektes verortet ist. Sobald es möglich ist das Gebäude im Erbbaurecht zu vergeben, erfolgt eine Veröffentlichung und alle Interessenten können sich auf das Erbbaurecht bewerben. Ein Rückbau ist keine Option. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. September 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.