Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bezüglich der Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofes Oberrad hatte sich der Ortsbeirat 5 bereits an den M

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Frage vom 20.09.2018, F 1466 Bezüglich der Vermietung des Verwaltungsgebäudes des Waldfriedhofes Oberrad hatte sich der Ortsbeirat 5 bereits an den Magistrat gewandt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018 führt dieser aus, dass er "an seiner Absicht [...] festhält, das Gebäude in Erbpacht zu vergeben." Mittlerweile kursiert in Oberrad allerdings die Aussage, dass das Gebäude zurückgebaut werden soll. Daher frage ich den Magistrat: Wie sieht der Magistrat die Zukunft des Verwaltergebäudes des Waldfriedhofes Oberrad?

Antwort des Magistrats: An der Absicht, das Gebäude Burgenlandweg 10 im Erbbaurecht zu vergeben, hat sich nichts geändert. Die Vorbereitungen ziehen sich allerdings in die Länge. Aufgrund der baulichen und technischen Gegebenheiten ist die rechtliche wie praktische Ausgestaltung eines Erbbaurechtrechtsvertrages schwierig. Im Einzelnen liegt das daran, dass für das Gebäude keine Planunterlagen existieren und eine neue Vermessung des Gebäudes sowie des Außengeländes erforderlich ist. Des Weiteren muss eine Lösung für die Energie- und Wasserversorgung des Friedhofes und des Gebäudes gefunden werden, welche aktuell gemeinsam im Keller des Objektes verortet ist. Sobald es möglich ist das Gebäude im Erbbaurecht zu vergeben, erfolgt eine Veröffentlichung und alle Interessenten können sich auf das Erbbaurecht bewerben. Ein Rückbau ist keine Option. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. September 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung