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Bei städtischen Zuwendungen sind die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze - AbewGr -zu beachten. Sie sehen für die Ver

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, welche Prüfungen das Revisionsamt und die überörtliche Prüfung in den letzten zwei Jahren bezüglich der Verwendung von städtischen Zuwendungen durchgeführt haben und welche Auswirkungen dies auf den städtischen Haushalt hatte. Ziel ist es, Transparenz über die Verwendung der Mittel zu schaffen und mögliche finanzielle Auswirkungen zu klären.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Bei städtischen Zuwendungen sind die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze - AbewGr -zu beachten. Sie sehen für die Verwendung der Mittel ein Prüfungsrecht für das Revisionsamt und die überörtliche Prüfung bei den Zuwendungsempfängern vor. Hierzu können Bücher und Belege angefordert oder eingesehen werden.

Ich frage den Magistrat:

Welche Prüfungen der Verwendung von Zuwendungen haben das Revisionsamt und die überörtliche Prüfung in den letzten zwei Jahren unternommen, und welche Auswirkungen daraus ergaben sich auf den städtischen Haushalt?

Antwort des Magistrats

Das Revisionsamt prüft unter anderem gemäß der Revisionsordnung, der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen und den Grundsätzen für die Verwendung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, Allgemeine Bewirtschaftungsgrundsätze - ABewGr, die geplante Zuwendungsmaßnahme auf Antrag der bewilligenden Stelle, in der Regel das Fachamt.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen gemäß den jeweiligen Zuwendungsrichtlinien, zum Beispiel Sportförderrichtlinien, erfolgt eine Prüfung dahingehend, dass die Höhe der förderfähigen Kosten ermittelt wird. Diese sind in der Regel geringer als die Gesamtbaukosten und die beantragte Fördersumme, da die nicht förderfähigen Kosten in voller Höhe von den Gesamtbaukosten in Abzug gebracht werden. Die förderfähigen Kosten sind die Basis für die Berechnung der Höhe der Zuwendungen gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie.

Die Zuwendungen werden durch das jeweilige Fachamt bewilligt. Dieses legt die entsprechenden Unterlagen dem Revisionsamt zur Prüfung vor. Vor Auszahlung der sog. Schlussrate der Zuwendung prüft das Revisionsamt auf Antrag des jeweiligen Fachamts den Verwendungsnachweis, der zur Prüfung vorgelegt wird.

In den Jahren 2021 bis 2022 hat das Revisionsamt etwa 15 bis 20 Zuwendungen für Baumaßnahmen geprüft. Nach der Feststellung der förderfähigen Kosten und der jeweiligen Zuwendungshöhe sind dem Revisionsamt keine nachträglichen Auswirkungen auf den Haushalt bekannt.

Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen bei stadtnahen Stiftungen, Vereinen und Verbänden erfolgt dort zudem in der Regel eine Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der städtischen Zuwendungen.

Zu überörtlichen Prüfungen und deren Ergebnissen kann der Magistrat keine Angaben machen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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