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An Taxiständen mit laufendem Motor auf Fahrgäste wartende Taxis sind nicht nur aufgrund der daraus resultierenden Lärm-

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Regulierung von Taxiständen mit laufenden Motoren zu ergreifen, um Lärm- und Schadstoffbelastungen zu reduzieren. Es wird eine Erhöhung der Geldbuße für unnötig laufende Motoren auf 80 Euro vorgeschlagen, um das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu verbessern und die Umwelt zu schützen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

An Taxiständen mit laufendem Motor auf Fahrgäste wartende Taxis sind nicht nur aufgrund der daraus resultierenden Lärm- und Schadstoffbelastung für die unmittelbar betroffenen Anwohner ein großes Ärgernis. Auch im Hinblick auf die anzustrebende Schadstoffreduzierung in Frankfurt ist dies ein unhaltbarer Missstand. Einsicht bei den Fahrern ist jedoch in der Regel nicht zu erkennen. Im Winter muss der Wagen für den nächsten Fahrgast vorgeheizt werden, im Sommer gekühlt und - wenn beides einmal nicht zutrifft - die zu schwache Batterie geladen oder die Stromversorgung für das Handy sichergestellt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, hier im Sinne von Umwelt und Allgemeinwohl regulierend einzugreifen?

Antwort des Magistrats

Unnötig laufende Fahrzeugmotoren verursachen eine vermeidbare Abgasbelästigung und verstoßen gegen § 30 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO. Aktuell ist für diese Ordnungswidrigkeit in Verwarnungsgeld von zehn Euro vorgesehen. Mit dieser geringen Ahndungshöhe suggeriert der Gesetzgeber ein bedeutungsloses Bagatelldelikt und motiviert daher nur wenige Verkehrsteilnehmer zu normgerechter Verhaltensweise. Oft wird die Verwarnung billigend in Kauf genommen, so dass mit repressiven Mitteln keine strukturellen Verbesserungen herbeigeführt werden können. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg. Das Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges ist aktuell für den Spätherbst geplant. Darin ist für unnötig laufende Fahrzeugmotoren eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro vorgesehen. Der Gesetzgeber trägt damit der Wichtigkeit der vermeidbaren Abgasbelästigung Rechnung. Die Städtische Verkehrspolizei ist davon überzeugt, dass sich die empfindliche Höhe der Geldbuße positiv auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer auswirkt, und repressive Überwachungsmaßnahmen den gewünschten Erfolg sowohl für die Umwelt als auch für das Allgemeinwohl zeigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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