Die Regelungen im hessischen Polizeigesetz, welche die automatisierte Analyse großer Datenmengen mit der Analyse-Softwar
Zusammenfassung
Die Frankfurter Polizei muss die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ziehen, das die automatisierte Analyse großer Datenmengen für unzulässig erklärt hat. Bis zur Neufassung des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass unbescholtene Bürger*innen nicht in das Visier der Polizei geraten.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Die Regelungen im hessischen Polizeigesetz, welche die automatisierte Analyse großer Datenmengen mit der Analyse-Software Gotham der US-Firma Palantir unter dem Namen Hessendata erlaubt, wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz muss gemäß Urteil bis zum 30. September neu gefasst werden. Es muss bis dahin vom Gesetzgeber genau festgelegt werden, in welchen Fällen es für die Polizei zulässig ist, Programme wie Gotham anzuwenden.
Ich frage den Magistrat:
Welche Konsequenzen zieht die Frankfurter Polizei daraus, insbesondere in der Zeit, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, damit in einer Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit unbescholtene Frankfurter Bürger*innen nicht in das Visier der Polizei geraten?
Antwort des Magistrats
Auf Nachfrage teilt das zuständige Polizeipräsidium Frankfurt am Main mit:
"Die automatisierte Analyse großer Datenmengen gemäß § 25a Absatz 1 Alternative 1 HSOG wird nicht mehr durchgeführt. Diese Alternative hat das Bundesverfassungsgericht als unzulässig beurteilt.
Zur Abwehr einer konkreten Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, oder wenn gleichgewichtige Schäden für die Umwelt zu erwarten sind, werden zulässigerweise gemäß § 25a Absatz 1 Alternative 2 HSOG weiterhin große Datenmengen automatisiert analysiert. Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht nicht untersagt."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.