Wenn die Politik Fristen für Bürger und Bürgerinnen setzt, sollte sie diese selbst einhalten. Während das Land Hessen fü
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen nicht eingehalten, obwohl eine Verlängerung um drei Monate gewährt wurde. Der Magistrat erklärt, dass die Abgabe aufgrund der Komplexität und der Personalsituation zeitaufwändig war. Es wird erwartet, dass die fehlenden Erklärungen bis Ende April 2023 eingereicht werden.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Wenn die Politik Fristen für Bürger und Bürgerinnen setzt, sollte sie diese selbst einhalten. Während das Land Hessen für alle seiner steuerpflichtigen Grundstücke die Grundsteuererklärungen pünktlich zu 100 Prozent abgegeben hat, hat die Stadt Frankfurt die Frist zur Abgabe für ihren steuerpflichtigen Grundbesitz gerissen.
Ich frage den Magistrat:
Warum hat die Stadt Frankfurt ihre Grundsteuererklärungen, die ab dem 01.07.2022 eingereicht werden konnten, trotz um drei Monate verlängerter Frist nicht pünktlich abgearbeitet?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat die notwendigen Grundsteuererklärungen weitestgehend abgegeben. Zu den fehlenden Erklärungen wurde die Abgabefrist im Austausch mit dem Finanzamt einvernehmlich auf Ende April 2023 verlängert.
Quantitativ und qualitativ handelte es sich um eine sehr zeitaufwändige Maßnahme, die neben dem Tagesgeschäft bei ohnehin angespannter Personallage von den Grundbesitz verwaltenden Ämtern zu erledigen waren. Zur Unterstützung waren dabei auch Zeitarbeitskräfte eingesetzt.
Allein das Amt für Bau und Immobilien muss beim Finanzamt für etwa 4.100 wirtschaftliche Einheiten, die sich in mehr als 19.700 Flurstücke aufteilen, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben.
Hierbei handelt es sich um
- etwa 3700 bebaute Grundstücke,
- etwa 240 unbebaute Grundstücke mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und
- etwa 160 unbebaute Grundstücke, welche steuerpflichtiges Grundvermögen darstellen
Für die diese Objekte mussten die diversen Informationen, die für die Abgabe erforderlich sind, zusammengestellt werden. Teilweise lagen die von der Finanzbehörde abgefragten Informationen nicht in der Detailtiefe vor und mussten zunächst ermittelt werden.
Zudem ist zu beachten, dass die Übertragung der Daten jedes einzelnen Objekts manuell in die Eingabemaske des Erfassungssystems erfolgen musste; eine Schnittstelle zum Übertragen von Massendaten stand leider nicht wie ursprünglich mit der Oberfinanzdirektion vereinbart zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.