Angesichts der drohenden Arbeitsplatzvernichtung bei der Binding-Brauerei in Frankfurt hat die Stadtverordnetenversammlu
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung hat den bestehenden Bebauungsplan für die Binding-Brauerei bekräftigt, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Es wird befürchtet, dass nach einer längeren Brache eine andere gewerbliche Nutzung in Betracht gezogen werden könnte, was zu Altlasten führen könnte.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Angesichts der drohenden Arbeitsplatzvernichtung bei der Binding-Brauerei in Frankfurt hat die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt, dass der geltende Bebauungsplan nicht zugunsten einer anderen Nutzung geändert wird. Doch besteht die Befürchtung, dass nach einer längeren Brache eine andere lukrativ erscheinende gewerbliche Nutzung im Raum stehen könnte. Allerdings hatte man sich vor Jahren bei einem ähnlichen Spekulationsgelände in Heddernheim gewaltig verrechnet, als dann Kosten von 600 Millionen Euro für Altlasten zu begleichen waren. Daher frage ich den Magistrat: Wie schätzt er aufgrund der Erfahrungen an anderen Brauerei-Standorten Art und Ausmaß von Altlasten der Binding-Brauerei ein?
Antwort des Magistrats
Die Nutzung des Geländes der Binding-Brauerei begann bereits Mitte des 19. Jahrhunderts mit der Ansiedlung mehrerer Bierbrauereien und Keltereien. Eine vorherige gewerbliche Nutzung ist nicht bekannt. Neben den Brauereien waren nach dem Zweiten Weltkrieg dort auch mehrere Handels- und Handwerksbetriebe und sowie Speditionen ansässig. Nach den vorliegenden Informationen befanden sich auf dem Gelände Werkstätten und Tankanlagen. Aufgeführt werden außerdem unter anderem eine Lkw-Waschhalle, ein Chemikalien-/Öllager und eine Abscheideranlage. Alle Anlagen sind als typisch für diese Art gewerbliche Nutzung einzuordnen.
Es gibt für den Standort - wie auch für das frühere Henninger-Areal - keine Hinweise auf eine Nutzung, die zu einer Eintragung als altlastenverdächtige Fläche oder gar als Altlast geführt hätte. Aus den vorhandenen Unterlagen geht hervor, dass auf der Fläche Gärkeller angelegt wurden, wobei keine Angaben über deren Tiefe oder über möglicherweise bereits durchgeführte Verfüllungen vorliegen. Auf dem Gelände sind auch ehemalige Bombentrichter aus dem Zweiten Weltkrieg verzeichnet. Im Bereich der alten Gärkeller und der Bombentrichter können zur Verfüllung neben Trümmerschutt unter Umständen auch mit Schadstoffen belastete Materialien verwendet worden sein, die im Rahmen einer zukünftigen Bebauung entsprechend zu entsorgen wären.
Als Fazit ist festzustellen, dass die Baureifmachung des Binding-Geländes nicht mit der Altlastensanierung des ehemaligen Gaswerksgeländes in Heddernheim vergleichbar ist. Für festgesetzte Altlasten besteht zudem eine Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. Das Ausmaß der für die Binding-Brauerei zu erwartenden Altlasten kann nicht durch den Magistrat eingeschätzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungshistorie auf dem Brauereigelände und dem oben geschilderten Sachstand ist keine Sanierungsanordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt mit entsprechenden Kosten zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.