Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Nachbarn berichten, dass der Garten am Privathaus des Oberbürgermeisters regelmäßig - zuletzt im August 2018 - von Mitar

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Frage vom 20.09.2018, F 1428 Nachbarn berichten, dass der Garten am Privathaus des Oberbürgermeisters regelmäßig - zuletzt im August 2018 - von Mitarbeitern des Grünflächenamts gepflegt wird. Ich frage daher den Magistrat: Auf welcher Rechts- und Geschäftsgrundlage wird der Garten des Oberbürgermeisters von einem städtischen Amt und nicht von einem Privatunternehmen gepflegt, und wie viel zahlt der Oberbürgermeister für diese Leistung pro Jahr?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Rosemarie Heilig: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Rinn! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Grünflächenamt pflegt seit geraumer Zeit den Garten der jeweiligen Oberbürgermeisterin oder des jeweiligen Oberbürgermeisters. Die Pflege im Garten des Oberbürgermeisters Feldmann wird seit 2013 gegen Kostenerstattung durchgeführt. Der Garten von Frau Oberbürgermeisterin Petra Roth und davor die Gärten der Oberbürgermeister Wallmann und Arndt wurden ebenfalls über viele Jahre gepflegt. Hintergrund sind Sicherheitsaspekte, zum Beispiel die Verfügungsgewalt über Schlüssel zum privaten Grundstück des jeweiligen Oberbürgermeisters oder der jeweiligen Oberbürgermeisterin. Die jährliche Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand anhand der festgehaltenen Material- und Lohnkosten und wird von Herrn Oberbürgermeister Feldmann immer privat beglichen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Rinn von der FDP-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Annette Rinn, FDP: (Zusatzfrage) Frau Dezernentin, Sie haben jetzt im Grunde gesagt, das haben wir schon immer so gemacht, aber ich hatte eigentlich nach der Rechts- und Geschäftsgrundlage gefragt. Darunter würde ich etwas anderes verstehen, dass nämlich schriftlich festgelegt wird, wie oft, wie lange und so weiter. Gibt es so etwas? Stadträtin Rosemarie Heilig: (fortfahrend) Ja, sehr verehrte Frau Rinn. Ich habe hier einen Magistratsbeschluss vom 8. Mai 1978. (Beifall, Heiterkeit) Ich darf zitieren: "Es dient zur Kenntnis, dass, nachdem die als Dienstwohnung für den jeweiligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach § 591 vom 03.06.1975 erworbene Liegenschaft Nansenring 31 nicht zur Verfügung gestellt werden konnte, Herr Oberbürgermeister Dr. Wall-mann die Liegenschaft Nansenring 30 bewohnt, die zu 33 Prozent für Repräsentations- und sonstige dienstliche Zwecke genutzt wird." Deshalb hat man damals entschieden, dass, wenn ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin ihre private Liegenschaft nutzt, dann auch das städtische Grünflächenamt aus den vorher genannten Gründen herangezogen werden darf.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Emmerling von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Eugen Emmerling, SPD: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, würden Sie meine Einschätzung zurückweisen, dass bei der Frage der sehr verehrten und geschätzten Kollegin Rinn doch eine gewisse Schwelle überschritten worden ist? Wir sollten in Bereichen, in denen der persönliche Bereich von Mitgliedern des Magistrats und der Verwaltung berührt sind, doch so einfache Sachverhalte durch persönliche Nachfrage klären, bevor wir sie in die Öffentlichkeit blasen.

(Beifall) Stadträtin Rosemarie Heilig: (fortfahrend) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Emmerling, wollen Sie mich sozusagen locken, quasi auf einer Billardkugel Konversation zu betreiben. Ich denke, es ist das Beste, wenn Sie sich mit Frau Rinn zu dieser Frage persönlich auseinandersetzen. Danke schön!

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. September 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung