Eines der Ziele der aktuellen Koalition ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in umliegende Stadtteile. Hierdur
Zusammenfassung
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung soll in umliegende Stadtteile erfolgen, um die Parkplatzsituation für Anwohner zu verbessern. Es wird vorgeschlagen, Überlappungen von Parkzonen zu schaffen, um den Anwohnern an den Randgebieten eine bessere Parkmöglichkeit zu bieten. Das erwartete Ergebnis wäre eine Entlastung der Parkplatzsituation für betroffene Anwohner.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Eines der Ziele der aktuellen Koalition ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in umliegende Stadtteile. Hierdurch bekommen jedoch gerade Personen, die am Rand dieser Zonen wohnen, oftmals das Problem, dass sie nicht alle freien Parkplätze in umliegenden Straßen beparken dürfen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wäre es möglich, eine Überlappung von Parkzonen einzuplanen, die an den Randgebieten der Zonen für eine Entlastung sorgt, und hat der Magistrat vor, diese Idee gegebenenfalls in bestimmten Bereichen zu testen?
Antwort des Magistrats
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt zunächst über die monetäre Bewirtschaftung der bestehenden Bewohnerparkgebiete. Somit ist der Magistrat an die durch die Straßenverkehrsordnung, StvO, festgelegten Vorgaben für Bewohnerparkgebiete gebunden. Laut StvO muss ein Bewohnerparkgebiet ein in sich abgeschlossener Bereich sein, der einen Durchmesser von 1.000m nicht überschreiten darf. Eine "Überlappung" der Bewohnerparkgebiete lässt die StvO nicht zu.
Sofern die "Grenzstraßen" zwischen zwei Bewohnerparkgebieten keine Hauptverkehrsstraßen sind, keine Trennwirkung und kein hohes Verkehrsaufkommen haben, können mit der Umstellung auf das monetär bewirtschaftete Bewohnerparken die Bewohner beider Bewohnerparkgebiete heute schon mit ihrem Bewohnerparkausweis auf beiden Straßenseiten parken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.