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Anfang dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag NR 529/2018 beschlossen, der vom Magistrat Handlungs

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Frage vom 20.09.2018, F 1425 Anfang dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag NR 529/2018 beschlossen, der vom Magistrat Handlungsmöglichkeiten gegen die sogenannten Mahnwachen fundamentaler Christ*innen erwartet. Das Thema wird Berichterstattungen zufolge - wie befürchtet - wieder aktuell, weitere Aktionen seien ab dem 26.09.2018 angemeldet. Vor der Sommerpause setzten Magistrat und Ordnungsamt für künftige Anmeldungen auf Kooperationsgespräche mit den Anmeldenden und pro familia.

Ich frage den Magistrat: Wurde in diesen sicher vorausgegangenen Kooperationsgesprächen ein Mindestabstand von 150 Metern zu der Beratungseinrichtung vereinbart?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau auf der Heide! Ich habe mir eben noch einmal den Antrag NR 529 angeschaut. Dort hat die Stadtverordnetenversammlung zwei Bitten an den Magistrat vorgetragen. Einmal sollen wir prüfen und berichten, wer die Veranstalter dieser Mahnwachen sind, und ob dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vorliegen. Das Zweite war, welche rechtlichen Möglichkeiten aufseiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen, Mahnwachen, unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle pro familia vorzugehen. Die 150 Meter kamen von dem Frauendezernat. Es gab die Bitte, dass wir einen Abstand von 150 Metern zu dieser Demonstration verfügen. Wegen des Antrages NR 529 hat sich die Versammlungsbehörde sehr viel Mühe gegeben und beim Rechtsamt eine größere rechtliche Ausarbeitung angefordert. Dort wurden dann alle bestehenden Urteile und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte der letzten Jahre zusammengetragen, um festzustellen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um dort entsprechend einzuwirken. Das Ergebnis dieser umfangreichen Prüfung ist: "Das nachfolgende Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine geringfügige örtliche Verlegung der Versammlung mittels Auflagenverfügung versucht werden könnte, wobei dieses behördliche Handeln als mit einem Prozessrisiko behaftet anzusehen ist." Deshalb hat die Versammlungsbehörde dann alle Anmelder und auch pro familia zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, das Rechtsamt war dort ebenfalls zugegen und hat noch einmal eindringlich auf die rechtliche Situation hingewiesen, insbesondere auch auf die Gehsteigsberatung, die ja verboten ist, und darauf, dass wir es nicht dulden würden, wenn zum Beispiel Besucherinnen und Besucher von pro familia angegangen, angesprochen werden, wenn man den Flyer überreicht. Das Ziel dieser Kooperationsgespräche war darauf hinzuwirken, dass natürlich die Arbeit von pro familia, die wir als Magistrat sehr schätzen, es ist eine wichtige Arbeit, und pro familia hat ja mehrere Einrichtungen in unserer Stadt, nicht beeinträchtigt wird. Uns ist es wichtig, dass diese gesetzliche Aufgabe vollzogen werden kann. Ich glaube, dass das Vorgehen unserer Versammlungsbehörde gut und richtig war. Ich bin sogar der Meinung, dass das Ergebnis sich sehen lassen kann, denn das Ergebnis ist, dass im Einverständnis mit den demonstrierenden Christen der Demonstrationsort verlegt wurde, ungefähr 40 bis 50 Meter von der Einrichtung weg, und zwischen den demonstrierenden Christen nun die GRÜNEN und auch die FDP stehen. Es gab darüber im Einverständnis mit den Demonstrierenden auch noch eine Auflagenverfügung, die klipp und klar regelt, was erlaubt ist und was nicht. Daraus darf ich noch einmal zitieren, im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit habe ich es schon getan. Dort haben wir verfügt, dass zum Beispiel Personen, die auf dem Weg zur Beratungsstelle sind, nicht bedrängt werden dürfen, dass der Weg in die Beratungsstelle selbstverständlich nicht versperrt werden darf, dass Belästigungen aller Art - hier wird explizit aufgeführt "das Aufzwingen eines Gesprächs" oder "die Übergabe von Informationsmaterial", also Flyern und so weiter -, nicht erlaubt sind. Was ich bemerkenswert finde, ist, dass die Anmelder diese Verfügung so auch akzeptiert haben. Also die grundsätzliche Aufgabe der Versammlungsbehörde ist es ja, Versammlungen in der Stadt zu ermöglichen und dort, wo es Konflikte gibt, Kompromisse zu erarbeiten, die konfliktentschärfend sind. Ich glaube, die Versammlungsbehörde hat mit Unterstützung des Rechtsamtes einen wichtigen Beitrag geleistet, dass dieser Konflikt entschärft wurde und dass der Anmelder mit den Auflagen einverstanden ist. Ich glaube, wenn er das nicht gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen, ob wir die Versammlung des Anmelders so weit von der Beratungsstelle wegbekommen hätten. Insofern bin ich mit der Arbeit unserer Versammlungsbehörde zufrieden und glaube, dass es ein Ergebnis ist, mit dem wir als eine Stadt, die schon viele Konflikte hatte, gut leben können.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von der Fragestellerin, Frau auf der Heide, von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, weder pro familia noch die Anmelder teilen Ihre Auffassung. Das wird sicher in den Beratungen noch Thema sein. Ich darf ja jetzt nur fragen, deswegen meine Frage: Warum wurde von der Versammlungsbehörde auf den Kompromissvorschlag, der im Anschluss an die Beratungen noch geschickt wurde, dass die Mahnwachen und dann eben auch alle Anmelder auf großflächige Plakate und Transparente verzichten, um auch die Beeinträchtigungen durch diese Art der Ansprache zu meiden, nicht reagiert? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)

Die Kooperationsgespräche dienen ja dazu, eine Verfügung vorzubereiten. Die Versammlungsbehörde ist natürlich aufgefordert, dies im Einvernehmen mit den Anmeldern von Versammlungen durchzuführen. Dazu dienen diese Gespräche. Dann wurde eine Verfügung gefertigt und ausgehändigt, und alles, was später kommt, ist natürlich insofern schwierig zu berücksichtigen, wenn der Anmelder damit nicht einverstanden ist. Ein Anmelder hat grundsätzliche Rechte, die auch durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich einen sehr hohen Schutzrang haben, und Auflagenverfügungen, wenn der Anmelder nicht einverstanden ist, müssen sehr gut begründet werden. Wie gesagt, ich glaube, dass diese Konfliktentschärfung uns schon einmal ein ganzes Stückchen vorangebracht hat. Natürlich gibt es immer Menschen, die nicht einverstanden sind. An mich sind Ideen herangetragen worden, ich solle zum Beispiel ohne Rücksicht auf die Rechtslage verfügen, dass die Demonstration nicht stattfindet oder dass sie an einem anderen Ort stattfindet. Dazu muss ich sagen, das wäre offensichtlicher Rechtsbruch, und deshalb kann ich das nicht verfügen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Busch von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, würden Sie mir zustimmen, dass dies eine Frage ist, die nicht nur einen rechtlichen Kern hat, sondern auch politisch mit viel Emotion und viel Engagement in dieser Stadt diskutiert wird, und dass es deswegen durchaus geraten wäre, wenn die Politik in Stadtverordnetenversammlung und Magistrat sie so transparent zum Beispiel in den Ausschüssen führen würde, dass alle Leute verstehen, wie die Rechtslage ist, aber auch, ob und wie die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft, um die Schwächeren in diesem Konflikt zu schützen?

(Beifall) Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend)

Frau Busch, ich weiß, dass das Erklären eines Verwaltungshandelns immer eine gute Idee ist. Gerade in Bereichen, in denen wir außerhalb der Selbstverwaltungsangelegenheiten sind, macht es das noch schwieriger. Es gab vor langer Zeit einmal einen Fraktionsvorsitzenden, der hat immer die Stadtverordnetenversammlung mit "Souverän" angesprochen und dem Willen der Stadtverordneten vor dem Magistrat immer noch mehr Kraft verliehen. Aber man muss eben unterscheiden zwischen den Selbstverwaltungsangelegenheiten, die hier diskutiert werden können, und wo Sie im Grunde dann auch entscheiden, nach dem Etat, oder wie eine Sache behandelt oder bearbeitet werden soll, und von Dingen, die eben nicht der Selbstverwaltung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen, so traurig es ist. Wenn jemand von Ihnen zum Beispiel eine Baugenehmigung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen und sagen würde, wir wollen aber - auch wenn es Recht und Gesetz nicht abdeckt - trotzdem bauen, dann hätte es keinen Erfolg. Genauso ist es bei den Themen der Versammlungsbehörde. Das sind eben keine Themen, die hier aus der Stadtverordnetenversammlung oder durch den Magistrat politisch entschieden werden, sondern einzig durch Recht und Gesetz. Andererseits gibt es natürlich Themen, die vor Gericht schon sehr oft diskutiert und beschieden worden sind. Dann hält man sich selbstverständlich eng an die Rechtsprechung. Die Versammlungsbehörde hat ja in diesem Fall, wie ich meine, den Spielraum, den sie hat, genutzt. Sie hat mit allen Parteien gesprochen. Liebe Frau auf der Heide, es ist doch selbstverständlich, dass sich, wenn Sie mehrere Anmelder haben, die andere Ideen haben, nicht jeder über das Ergebnis freut. Das liegt in der Natur der Sache. Aber es ist ein Ergebnis, das alle drei ihrem Demonstrationsrecht nachkommen können. Die Polizei ist im Übrigen auch vor Ort. Natürlich weiß ich, dass die auch nicht begeistert sind. Ihnen wäre es auch lieber gewesen, wenn die vier bis sechs Mann, die dort vor Ort sind, nicht eingesetzt werden müssten. Das ist aber unsere Aufgabe als Versammlungsbehörde und die Aufgabe der Polizei, wenn es den demokratischen Diskurs gibt, wenn Menschen eine Demonstration anmelden, dass wir als Verwaltung und unsere Landespolizei dafür zu sorgen haben, dass diese Versammlung stattfindet. Das ist die Rechtslage. Dass es darüber hinaus Diskussionen gibt, erlebe ich auch in meinem Laden, dass jeder sagt, ach du meine Güte, muss der denn demonstrieren? Es sind immerhin jedes Jahr 2.000 Demonstrationen, die wir bearbeiten. Sie sehen also, es ist viel Arbeit, aber die Erfahrung der Versammlungsbehörde hat sich an diesem Fall wieder gezeigt und konfliktentschärfend eingebracht.

(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1425 Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE:

Herr Vorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mädchen und Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen, müssten das schon aushalten, dass sie mit den Botschaften von Lebensschützern konfrontiert werden, sagten mir einige. Andere führten juristisch aus, das bloße Zeigen von Plakaten, auch von überlebensgroßen Föten und emotionalen Texten, sei keine Ansprache im Sinne einer Gehsteigberatung, schließlich müssten die Frauen nur den Blick senken, um dieser Ansprache zu entgehen. Nein, beides müssen sie nicht.

(Beifall) Für uns GRÜNE ist das eine ebenso anmaßend und frauenverachtend wie das andere. Moralische Vorhaltungen und Demütigungen ungewollt schwangerer Frauen beeinflussen deren Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch erwiesenermaßen ebenso wenig wie noch so drastische Strafandrohungen. Weit klüger als alle, die sich jetzt als Lebensretter aufschwingen, hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass Beratung den besten Schutz ungeborenen Lebens gewährleistet. Deswegen sind zum Beispiel auch die beiden christlichen Kirchen gegen diese Mahnwachen. Ja, auch vor pro familia, im Übrigen die einzige nicht konfessionelle Beratungsstelle. Ich habe Respekt vor denen, die sich ihrem Glauben folgend stark für ungeborenes Leben einsetzen und für diese Meinung offen und fair im politischen Raum streiten. Die sogenannten Lebensschützer folgen einer anderen Agenda. Sie verschweigen ihre Namen, ihre Hintermänner und Geldgeber. Sie müssen als Teil eines ultrakonservativen europäischen Netzwerks gesehen werden, das einen gesellschaftlichen Rollback verfolgt, der nichts mehr mit dem Grundgesetz und dem liberalen Verständnis unserer Stadt gemein und auch nichts Christliches an sich hat. Versammlungs- und Meinungsfreiheit gelten aber auch für diese Gruppierungen. Da sind wir einer Meinung. Demokratie, Stadtgesellschaft und auch Polizei müssen das aushalten. Wir haben in Frankfurt auch Übung darin. Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen, müssen und sollen das jedoch nicht.

(Beifall) Deren Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte werden durch diese Ansprache verletzt und das wurde durch die Versammlungsbehörde erneut nicht gewürdigt. Die ausführlichen Rechtsgutachten, die den Fraktionen nicht vorliegen, sprechen von einem Prozessrisiko. Wir sind der Meinung, dass Ordnungsdezernent und Oberbürgermeister ihren Ermessensspielraum nutzen und auch Prozessrisiken eingehen sollten, um den Rat suchenden Frauen durch entsprechende Verfügungen, zum Beispiel einer 150-Meter-Zone, den freien Zugang zur Beratung zu ermöglichen und deren Persönlichkeitsrechte weiter zu sichern.

(Beifall) Zum Glück ist auf die Frankfurterinnen und Frankfurter Verlass. Seit Mittwoch sorgen sie durch ihre Präsenz dafür, dass der Schutz der Beratungssuchenden gewährleistet ist. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau auf der Heide ... Stadtverordnete Ursula auf der Heide, GRÜNE: (fortfahrend) Herzlichen Dank dafür! Jetzt sind aber Ordnungsbehörde und Versammlungsbehörde wieder gefragt. Ich danke Ihnen!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Schulz-Nurtsch von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Stella Schulz-Nurtsch, SPD: Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt stehe ich hier in kürzester Zeit wieder zu dem Thema. Ich hätte es mir anders gewünscht. Ich hätte eigentlich meine alte Rede noch einmal herausholen und eins zu eins halten können, aber ich wollte Sie nicht langweilen. Also habe ich eine neue vorbereitet, die aber inhaltlich nicht viel anders sein wird. Das Versammlungsrecht darf nicht gegen die Persönlichkeitsrechte ausgespielt werden. Ich glaube, da sind wir uns einig.

(Beifall) Aber eins ist doch Fakt: Solange Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, eine Pflicht zur Beratung haben, müssen sie auch ohne Repressalien und ohne diese Mahnwachen zu ihren Beratungen gehen können, um ihrer Pflicht ungestört nachkommen zu können.

(Beifall) Im Moment ist dies auf keinen Fall gegeben. Ich weiß auch nicht, wie lange wir uns das noch anschauen sollen. Es wird in der nächsten Zeit immer wieder dazu kommen, dass diese Mahnwachen durchgeführt werden. Ich finde, es kann nicht sein, dass wir uns oder sich die Gegenorganisationen immer zwischen der Beratungsstelle und der Mahnwachen positionieren müssen. Obwohl ich die Aktion persönlich gut finde, sehe ich die Gegendemonstrationen auf Dauer auch nicht als Lösung. Wir dürfen bei diesem Thema auch nicht immer nur rechtlich argumentieren. Solche wichtigen Fragen müssen immer auch politisch diskutiert werden.

(Beifall) Ich könnte jetzt noch weiterreden, aber ich will abschließend sagen, wir als SPD-Fraktion haben auch nach der Sommerpause zu dem Thema keine neue Haltung. Wir werden dranbleiben. Wir werden so lange dranbleiben, bis wir für die betroffenen Frauen und auch für pro familia eine akzeptable Lösung gefunden haben. Ich hoffe, dass ich nächstes Mal nicht wieder hier stehen und noch einmal zu diesem Thema reden muss. Vielen Dank!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Schulz von der FDP-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Beantwortung der Frage der Kollegin auf der Heide hat der Ordnungsdezernent viel geredet, aber wenig gesagt, die Frage letztlich nicht beantwortet und keine Ergebnisse geliefert. Allerdings wäre die Frage entbehrlich gewesen, wenn man schon vor sechs Wochen im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit den neuen Antrag der FDP zu diesem Thema mehrheitlich beschlossen und dann umgesetzt hätte. Die Koalitionsdisziplin war auch damals kein Argument, handelt es sich doch um eine Gewissensfrage. Ich hatte in der März-Sitzung eingehend dargelegt, warum ich eine solche Auflage rechtlich für zulässig halte. Darauf möchte ich verweisen. Ich erwarte aber, dass das jetzt nach der Abstimmung auch umgesetzt wird. Natürlich gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen und keine Garantie, dass alles vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat. Aber ich denke, es gibt viele gute Argumente, in die verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung zu gehen. Magistrat und Koalitionsparteien bieten bei dieser Frage bisher kein gutes Bild. Herr Frank, bei Ihrer Argumentation gefällt mir nicht, dass Sie die Diskussionen nicht ehrlich führen. Sie nennen die Versammlungsfreiheit. Es ist aber auffällig, wenn die CDU mit Grundrechten argumentiert, zielte doch die Innen- und Rechtspolitik in den letzten Jahren zusammen mit der SPD darauf ab, Grundrechte immer einzuschränken. Der Hintergrund, Herr Frank, ist doch ein anderer. Sie haben offensichtlich ein Problem mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch, nur sind Sie doch so ehrlich und sagen das auch. Dann führen wir die Diskussion. Bemitleidenswert sind die beiden grünen Dezernenten, deren Ressorts auch betroffen sind. Sie haben sicherlich den guten Willen. Im Arbeitszeugnis würde stehen: "Sie haben sich bemüht." Eine gute Note ist das aber nicht. Es fehlte bisher an der politischen Durchsetzungskraft. Ich hoffe, das ändert sich jetzt. Die unrühmlichste Rolle spielt der Oberbürgermeister. Ich habe kein Problem, wenn jemand eine andere Meinung hat. Ich habe aber ein Problem, wenn jemand keine Meinung hat, sich aus der Diskussion völlig heraushält und den Ordnungsdezernenten monatelang vor sich hinwurschteln lässt. Versammlungsrecht ist seine originäre Kompetenz. Herr Oberbürgermeister, nehmen Sie diese Richtlinienkompetenz in dieser wichtigen Frage endlich wahr und beenden Sie den unzumutbaren Psychoterror für die Frauen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Meister von der CDU-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Sybill Cornelia Meister, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir gestern die Situation vor Ort angesehen. Ich glaube, dass Frau Schulz-Nurtsch nicht da war, weil ich Ihre Ausführungen von dieser Bedrohung für jemanden, der an diesem Platz irgendwie vorbeikommt, nicht nachvollziehen kann. Es sind sehr viele Leute vorbeigegangen - ältere Damen, junge Familien -, die alle in den Palmengarten gegangen sind. Aber man weiß ja nicht, sie hätten auch in die Beratungsstelle gehen können, die praktisch nebenan ist. Deswegen würde ich sagen, die Ordnungsbehörde hat das dieses Mal eigentlich sehr gut gemacht. Sie hat mit den strengeren Auflagen eindeutig gewährleistet, dass die Beratungsstelle ihren Pflichtauftrag wahrnehmen kann.

(Beifall) Personen, die sich auf den Weg dorthin begeben oder ein- und ausgehen, wurden nicht bedrängt. Eine Ansprache oder eine Übergabe von Broschüren fand, glaube ich, sowieso noch nie statt. Die Mahnwachen sind maximal entfernt. Ich denke, die Forderung mit den 150 Metern ist ein Witz, der Platz ist gar nicht so groß. Ich meine, da können Sie gleich sagen, dass sie definitiv nicht dastehen sollen.

(Zurufe) Das ist realistischer. Das finde ich ehrlicher, als einen Abstand von 150 Metern zu fordern. Dann sagen Sie es doch auch. Mahnwachen und die Reaktion auf sie zeigen, dass Schwangerschaftsabbrüche ethische Fragen aufwerfen, die in unserer Gesellschaft weiter umstritten bleiben. Die vorwiegend mit Texten gestalteten Plakate finde ich persönlich nicht so schockierend. Ich selbst habe nur schwarze Zettel gesehen, auf denen ein weißer Text stand, den man kaum lesen konnte. Ich habe etwa 20 Meter entfernt gestanden, ich konnte es aus der Entfernung nicht lesen.

(Zurufe) Bitte? Was habe ich nicht gesehen? Doch, das habe ich auch gesehen. Also, ich muss Ihnen sagen, man kann das mit militanten Tierversuchsgegnern vergleichen, die schlimmere Bilder zeigen. Die gemurmelten Gebete habe ich auch nicht gehört.

(Zurufe) Ich hab da ungefähr zehn Minuten gestanden. Diese Gebete sind im Straßenlärm untergegangen. Ich habe sie auch nicht als bedrohend empfunden. Ich bin aber auch nicht in der speziellen Situation, die Sie immer ansprechen. Das Ordnungsamt und Beamte des zuständigen Polizeireviers waren auch vor Ort. Da waren fünf oder sechs Beamte, die da standen und aufgepasst haben. Wir wissen aus Erfahrung mit anderen Demonstrationen, Herr Stadtrat Frank hat das auch ausgeführt, dass Einschränkungen nicht so einfach sind. Den Kundgebungsort außerhalb der Sicht- und Hörweite zu verlegen und sozusagen eine Bannmeile, die sie fordern, festzulegen, ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit. Der Magistrat und die Ordnungsbehörde würden damit vor Gericht auch nicht bestehen.

(Zurufe) Das weiß man schon. Die Verwaltung hat hier aus guten Gründen keinerlei Spielraum. Für jeden Demokraten muss klar sein, dass der Grundsatz der Bindung der Behörden an Recht und Gesetz nicht infrage gestellt werden darf. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Meister, Ihre Redezeit ist zu Ende. Stadtverordnete Sybill Cornelia Meister, CDU: (fortfahrend) Deshalb ist es für uns klar, dass die Initiative "Lebensschutz für ungeborene Kinder" in der Palmengartenstraße eine korrekt angemeldete Mahnwache abhält. Genauso haben GRÜNE und FDP das Recht, ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Meister, Ihre Redezeit ist zu Ende. Stadtverordnete Sybill Cornelia Meister, CDU: (fortfahrend) ... sich in Form einer Kundgebung zum Thema zu äußern.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Hübner von der AfD. Bitte!

(Zurufe) Frau Ditfurth, keine Angst, Ihre Wortmeldung ist nicht abhanden gekommen. Sie liegt neben einer langen Liste an Wortmeldungen hier oben bei mir auf dem Tisch. Stadtverordnete Hildegard Hübner, AfD: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Es spricht für das mangelnde Demokratieverständnis der GRÜNEN, dass gerade im Fall der Mahnwachen von Christen vor der pro familia-Beratungsstelle ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden soll.

(Zurufe) Auch Christen steht es zu, für ihren Glauben und gegen die Tötung menschlichen Lebens zu demonstrieren. Auch für Christen gilt die Religionsfreiheit. Diese Menschen belästigen in keiner Weise die Frauen, die die Beratungsstelle aufsuchen wollen. Sie hindern sie nicht am Zutritt, sie beschimpfen sie nicht, sie werfen nicht mit Gegenständen, sie stehen da, beten und singen, um die Frauen zum Nachdenken anzuregen, damit sie vielleicht doch von einer Abtreibung Abstand nehmen. Das ist ihr gutes Recht. (Beifall, Zurufe) Stadtrat Frank hat bereits darauf hingewiesen, dass sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt keine Verletzung des Demonstrationsrechts erkennen können. Im Übrigen wurden auch von beiden Seiten einige Einschränkungen akzeptiert. Ich bezweifle mittlerweile aber auch das Demokratieverständnis der FDP, die ansonsten immer gerne das Banner der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vor sich herträgt, aber in diesem Fall Einschränkungen fordert.

(Zurufe) Wenn es Ihnen von der FDP so sehr um die Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter geht, warum fordern Sie dann nicht, dass dieser Mindestabstand auch vor Hallen, in denen die AfD Wahlkampf-Veranstaltungen durchführt, und Wahlständen eingehalten wird? (Beifall, Zurufe) Hier könnte man analog Ihres Antrags NR 529 mit gutem Recht fordern, die Demonstrationen gegen die AfD an einen anderen Ort zu verlegen. (Beifall, Zurufe) Sie führen hier sehr schön aus, dass "der Anspruch auf Demonstrationsfreiheit nicht das Recht beinhaltet, dieses unmittelbar in bedrängender Form vor dem jeweiligen Anwesen durchzuführen." Im Unterschied zu der bedrängenden Form, die der AfD entgegenschlägt, was von Ihnen stillschweigend gebilligt wird, verhalten sich die Christen vor der Beratungsstelle geradezu defensiv. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Mund von der BFF-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: Herr Vorsteher, werte Kolleginnen und Kollegen! Die von Ursula auf der Heide gestellte Frage ist in sich selbst bereits verräterisch. Mit den von Ihnen verwendeten Attributen, "sogenannte" vor Mahnwachen und "fundamentaler" vor Christen, geben Sie gleich zwei Wertungen ab. Die Mahnwachen für den Schutz des ungeborenen Lebens, bei denen die Teilnehmer überwiegend beten, sind in den Augen der GRÜNEN gar keine. Das unterstellen Sie einfach, um deren Legitimation infrage zu stellen.

(Zurufe) Und natürlich setzen Sie das durch den häufigen Gebrauch im Zusammenhang mit dem Islamismus inzwischen leider negativ konnotierte Adjektiv "fundamental" vor Christen. Das tun Sie, um die Menschen, die sich dort versammeln, in eine bestimmte Ecke zu stellen. Dabei handelt es sich bei den Teilnehmern der Mahnwachen schlicht um bibelgläubige Christen, deren Fundament die Heilige Schrift ist.

(Beifall) Das wiederum ist durchweg positiv zu bewerten. Denn wir kennen alle die Parabel von dem Haus, das auf Sand und nicht auf Felsen gebaut ist.

(Zurufe) Drittens tun Sie kund, dass Sie bereits befürchtet haben, dass die Mahnwachen von den Initiatoren wieder angemeldet werden. Damit verdeutlichen Sie, dass es Ihnen nur vordergründig um die Persönlichkeitsrechte der Frauen geht, die pro familia aufsuchen. Nein, es stört Sie in erster Linie, dass der Lebensschutz wieder zum Thema gemacht wird.

(Zurufe) Das kann ich Ihnen belegen, das ist kein Blödsinn. Hören Sie weiter zu. GRÜNE und FDP haben die von ihnen gestellte Forderung nach einem Mindestabstand von 150 Metern zur Beratungseinrichtung doch selbst konterkariert, indem sie höchst selbst, sowohl GRÜNE als auch FDP, innerhalb der von ihnen geforderten Bannmeile Versammlungen für die nächsten 40 Tage angemeldet haben. Jetzt frage ich Sie einmal, Frau auf der Heide, liebe GRÜNE und liebe FDP, ob die Anonymität der Frauen und der Anspruch von pro familia auf einen reibungslosen Beratungsablauf dadurch gewährleistet werden, wenn die Gegendemonstranten jetzt genau dort ihren Popanz aufbauen, wo vorher die Mahnwache still und leise betete und sang. (Beifall, Zurufe) Das lässt doch nur den Schluss zu, dass Ihre Forderung nach einem Mindestabstand von 150 Metern zur Beratungsstelle zutiefst unehrlich ist. Es geht Ihnen lediglich darum, nicht genehme Meinungsäußerungen an dieser Stelle zu unterbinden. Dass Ihnen dazu offensichtlich alle Mittel recht sind, hat heute Morgen wieder der mit Fäkalien übersäte Versammlungsort der Mahnwache nur allzu deutlich gezeigt. Und ein Thorsten Herget, der im Kardinalskostüm und mit Strapse vor den Betern auf dem Platz in der Hocke die Beine spreizt, passt vielleicht zu den GRÜNEN, aber dass Sie, sehr verehrte Frau Rinn von der FDP, mit solch fragwürdigen Akteuren auf dem Platz gemeinsame Sache machen, wie die FR von heute dokumentiert, bleibt hoffentlich ein einmaliger Ausrutscher.

(Zurufe) Anstatt also über die Plakatgrößen bei der Mahnwache zu jammern, sollten Sie sich lieber Gedanken darüber machen, mit wessen Geistes Kindern Sie sich dort verbünden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Ditfurth von ÖkoLinX-ARL. Bitte! Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ARL: Schönen guten Abend! Die Kolleginnen von der CDU haben die Empathie eines Kühlschranks. Im Zentrum steht - da widerspreche ich auch den GRÜNEN - die Frau und nicht das "ungeborene Leben", also der Fötus oder der Embryo, wie man das früher nannte, das potenzielle Leben, wie ich das nennen würde. "Ungeborenes Leben" ist ein ideologischer Begriff, auf den sich nach langen Diskussionen leider in den Neunzigerjahren SPD und GRÜNE eingelassen haben. Das ist ein großer ideologischer, politischer Erfolg der organisierten Abtreibungsgegner, die im Übrigen so viele Kinder kriegen, wie sie wollen, niemand zwingt sie zur Abtreibung. Im Zentrum steht die Frau, ihre sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung, ihr glückliches Leben und ihre Gesundheit. Das heißt, Beratung müsste freiwillig sein, aber Beratung ist derzeit Zwang, als ob ein weiblicher Mensch nicht in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Könnten Männer Kinder kriegen, gäbe es keine Zwangsberatung, sondern Selbstentscheidung, das wissen wir alle. Der § 218 und alle Paragrafen, die daran hängen, wie der § 219, müssen ersatzlos gestrichen werden. Das ist die alte Forderung der Frauenbewegung und dabei muss es auch bleiben. Ihr verrutscht hier im Kopf zum Teil schon ganz schön! Solange aber Konservative, neokonservative Kirchen, Fundamentalisten aller Variationen, die über Frauen herrschen wollen, die Beratung erzwingen und erzwungen haben, müssen Frauen, die zur Beratung gehen, vor Belästigung und Nötigung geschützt werden. Das ist das Mindeste, was die Stadt zu tun hat.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Hahn von der LINKE.-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Pearl Hahn, LINKE.: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Ich habe soeben mitbekommen, dass der Antrag NR 612 - zumindest sollte es zum Ende des Abends so sein - durchgehen soll. Ich bin erfreut über die Tatsache, dass SPD und GRÜNE vorhaben, dem Antrag zuzustimmen. Es wurde im Ausschuss oft betont, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist. Natürlich muss das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Aber Freiheit und Recht eines Individuums dürfen nicht die Freiheit und das Recht eines anderen Individuums beeinträchtigen. Es ist also eine schwierige Frage, die nicht nur auf rechtlicher Ebene durch Ämter geregelt werden soll, wie Herr Stadtrat Frank meint. Es ist vor allem eine politische Frage. Wird das Recht auf anonyme Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet, wenn eine Mahnwache direkt vor dem Eingang von pro familia stattfindet? Ich sage: Nein. Die Verlegung der Beratungsstelle, um die Anonymität zu gewährleisten, ist für die Beratungsstelle nicht zumutbar. Es ist viel einfacher, die Örtlichkeit der Mahnwache zu ändern. Haben Frauen ein Anrecht auf eine anonyme Schwangerschaftskonfliktberatung? Ja, natürlich. Im Jahr 2012 wurde der Rechtsanspruch auf anonyme Beratung auf alle Schwangeren ausgeweitet. Doch Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, haben nicht nur das Recht, sondern sind per § 219 Strafgesetzbuch verpflichtet, eine Beratung aufzusuchen. Das heutige Abstimmungsverhalten der Koalition ist sehr aussagekräftig. SPD und GRÜNE haben vor, ausnahmsweise ein positives Votum zu geben, das nicht von der CDU verboten werden soll. Ich sage, das ist ein positives Zeichen. Liebe SPD und GRÜNE: Macht weiter so! Die CDU auf der anderen Seite hat heute mit der AfD abgestimmt und den Antrag NR 612 abgelehnt. Folgendes dürfen wir aber nicht vergessen: Vor vielen Jahren war es die CDU, die die Beratung im Strafgesetzbuch veranlasst hat, dass Schwangere, die einen Abbruch wünschen, dazu verpflichtet werden, sich beraten zu lassen. Das heißt, die CDU hat das am Anfang gefordert, heute aber kann die CDU sich nicht dazu durchringen, Frauen zu ermöglichen, diesen Termin anonym wahrnehmen zu können, obwohl das per Gesetz vorgeschrieben wird. Das ist ein Armutszeugnis der CDU. Für die LINKE. heißt es immer und überall: my body, my choice, no rollback, fight back und weg mit dem § 219a. Danke!

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula auf der Heide

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. September 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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