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Im Jahr 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass „bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovolt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Stromerzeugung durch Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu maximieren. Es wird gefragt, wie viel Strom bisher erzeugt wurde und welche Hindernisse es für weitere Anlagen gibt.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Jahr 2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass "bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden" sollen. Zuletzt liest man aber immer häufiger, dass dies nur in geringem Maße geschehen ist.

Ich frage den Magistrat:

Wie groß ist die Stromerzeugung der bisher installierten Fotovoltaikanlagen, und woran scheitern weitere Anlagen auf den genannten Dachflächen?

Antwort des Magistrats

Auf den Liegenschaften der Stadt Frankfurt sind gegenwärtig 40 stadteigene Fotovoltaikanlagen mit einer elektrischen Gesamtleistung von 1,1 MWpeak im Betrieb. Hinzu kommen 70 fremdfinanzierte Anlagen mit insgesamt 9,8 MWpeak. Eine Liste der Anlagen findet man auf https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ unter dem Menüpunkt "Regenerative Energiequellen" und dort "Liste der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt".

Bei Neubauten sollten Photovoltaikanlagen eigentlich immer möglich sein, sofern die Dachflächen nicht verschattet sind. Bei Dachsanierungen gibt es manchmal Restriktionen zum Beispiel durch Denkmalschutz, unzureichende Statik, Brandschutzauflagen oder mangelhafte Elektroverteilungen sodass Photovoltaikanlagen nicht immer zur Ausführung kommen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Februar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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