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Im Frankfurter Amtsblatt vom 24.04.2018, Seite 664 ff., ist eine „Schutzbereichsanordnung“ für die „Verteidigungsanlage

Vorlagentyp: F
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Frage vom 16.08.2018, F 1414 Im Frankfurter Amtsblatt vom 24.04.2018, Seite 664 ff., ist eine "Schutzbereichsanordnung" für die "Verteidigungsanlage Frankfurt" abgedruckt. Es folgt eine Liste mit über 50 betroffenen Grundstücken in den Gemarkungen Ginnheim und Bockenheim.

Ich frage den Magistrat: Wie wirkt sich die gesamte Anordnung für die erfassten Grundstücke aus, und wonach wurden diese ausgewählt?

Antwort des Magistrats: Bei der Verteidigungsanlage Frankfurt a.M. handelt sich um eine stationäre Antennenanlage auf dem Europaturm in einer Höhe von circa 233 Meter über dem Fußpunkt des Turms. Die Gegenstelle der Antennenanlage befindet sich in Wiesbaden. Um die Verteidigungsanlage vor möglichen Beeinträchtigungen zu schützen, hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr am 07.11.2017 einen Schutzbereich festgesetzt. Der Schutzbereich besteht aus einer Kreisfläche mit einem Radius von 100 Metern um den Antennenfußpunkt und einem Sektor von 1.400 Metern Länge in Richtung der Gegenstelle Wiesbaden, der Öffnungswinkel des Sektors entspricht der Antennenhalbwertbreite, zuzüglich zehn Prozent Montage- und Ausrichtungszuschlag. Innerhalb dieses Schutzbereichs benötigen Bauten und Anlagen jeder Art sowie deren Änderung und Beseitigung eine Genehmigung nach dem Schutzbereichgesetz. Nicht zulässig sind in diesem Bereich - die Errichtung von Bauwerken und Anlagen aller Art, deren Höhe eine Ebene überragt, die zehn Meter unter der Antennenunterkante verläuft. - Errichtung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen, sowie der Betrieb von elektrischen Bahnen und Windenergieanlagen. Unzulässig sind in dem Schutzbereich somit bauliche Anlagen mit einer Höhe über 223 Meter. Da eine solche Bebauung bei Weitem die Höhenbegrenzungen überschreiten würde, welche die für diesen Bereich geltenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften festsetzen, bedeutet die Schutzbereichsanordnung keine Beeinträchtigung für die Bebaubarkeit dieses Gebiets. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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