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Die städtische Immobilie im Klapperfeld findet sich auch im kürzlich vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2017 des Lan

Vorlagentyp: F
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Thema Kultur verfolgen

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Frage vom 16.08.2018, F 1388 Die städtische Immobilie im Klapperfeld findet sich auch im kürzlich vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2017 des Landes Hessen wieder. Das ehemalige Polizeigefängnis wird darin laut Presseberichten als "bedeutendster Anlaufpunkt" gewaltbereiter Linksautonomer in Hessen bezeichnet. Die Sprecherin der Initiative im Klapperfeld "Faites votre jeu!", gestand kürzlich gegenüber der Presse ein, dass dies "ein Ort kritischer linksradikaler Auseinandersetzung" sei.

Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass in einer städtischen Immobilie nachweislich verfassungsfeindliche Aktivitäten stattfinden, und welche Konsequenzen gedenkt er daraus zu ziehen?

Antwort des Magistrats: Die bislang bekannt gewordenen Nutzungen sind nach Auffassung des Magistrats von der Meinungs- und gegebenenfalls auch Kunstfreiheit gedeckt. Es besteht nach Kenntnis des Magistrats kein laufendes Verbotsverfahren. Ebenso wenig sind dem Magistrat bislang konkrete Ergebnisse von Strafverfolgungsmaßnahmen zur Kenntnis gelangt. Der Magistrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, die Nutzungsüberlassung für den Kunst- und Kulturverein "Faites votre jeu" zu ändern. Der Magistrat kann nicht auf der Grundlage eines Generalverdachts gegenüber Besucherinnen und Besuchern von Kulturveranstaltungen oder Mitgliedern von Organisationen handeln. Er führt jedoch auch in diesem Fall eine offene und kritische Diskussion mit Verantwortlichen. Es besteht darüber hinaus ein kontinuierlicher Austausch mit den Sicherheitsbehörden auf verschiedenen Ebenen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Patrick Schenk

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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