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Laut „Monitoring-System-Drogentrends“, Mosyd, des „Centre for Drug Research“, CDR, der Goethe-Universität konsumieren Fr

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant die Vorstellung einer Präventionsstrategie zur Drogen- und Suchtprävention. Ziel ist es, den Anstieg des Konsums von Drogen, Tabak und Alkohol unter Jugendlichen zu adressieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Laut "Monitoring-System-Drogentrends", Mosyd, des "Centre for Drug Research", CDR, der Goethe-Universität konsumieren Frankfurter Jugendliche wieder deutlich mehr Drogen, Tabak und Alkohol, seit die Coronabeschränkungen aufgehoben wurden.

Ich frage den Magistrat:

Bis wann wird das Drogenreferat eine Präventionsstrategie vorstellen, und ab wann wird diese umgesetzt werden?

Antwort des Magistrats

Die Stadt Frankfurt verfügt seit Jahren über eine immer wieder weiterentwickelte und ausdifferenzierte Präventionsstrategie, die regelmäßig durch wissenschaftliche Untersuchungen wie die genannte Drogentrendstudie Mosyd begleitet wird und dadurch neu justiert werden kann. Der Magistrat nimmt daher bedauernd zur Kenntnis, dass diese umfangreichen Dokumente und die darauf aufbauende praktische Präventionsarbeit, an der sich zahlreiche Institutionen und Organisationen beteiligen, noch nicht allen Fraktionen und Stadtverordneten bekannt zu sein scheint. Dazu gehört auch, dass die in der Frage formulierten Veränderungen des Konsums nicht aus dem inhaltlichen Zusammenhang der Drogentrendstudie Mosyd gerissen werden sollten: Nach teils deutlichem Rückgang 2020 ist der Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis laut der aktuellen, vom Drogenreferat geförderten Drogentrendstudie "Monitoring-System Drogentrends", MoSyD, lediglich wieder auf das Niveau von 2019 angestiegen. Es liegt die Vermutung nahe, dass der zunächst beobachtete Rückgang mit den Kontaktbeschränkungen und der Schließungen der Gastronomien und Clubs während der SARS-CoV-2-Pandemie zusammenhängt. Nach dem Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen haben sich wieder mehr Gelegenheiten zum Ausgehen und Freunde treffen geboten. Insbesondere der Konsum von Alkohol und Cannabis ist bei Jugendlichen offenbar besonders stark an gemeinsame Gelegenheiten geknüpft. Der sog. "Corona-Knick" bezieht sich allerdings nur auf die oben genannten Substanzen, denn andere illegale Drogen außer Cannabis wurden 2021/2022 gerade nicht häufiger als im Vorjahr konsumiert. Diese Ergebnisse der repräsentativen Drogentrendstudie "Monitoring-System Drogentrends", MoSyD, die Wissenschaftler:innen des Centre for Drug Research der Goethe-Universität seit 20 Jahren jährlich erheben, gehen auf die Befragung von Frankfurter Schüler:innen ab 15 Jahren zwischen November 2021 und April 2022 zurück.

Durch die langjährige Förderung dieser Drogentrendstudie durch die Stadt Frankfurt können auch mittel- und langfristige Trends dokumentiert und für die Arbeit genutzt werden. Betrachtet man das Alter beim Erstkonsum - ein wichtiger Faktor für akute und langfristige Risiken -, so zeigt sich bei Alkohol und Cannabis ein Anstieg um circa ein Altersjahr, bei Tabak sogar um circa anderthalb Altersjahre. Das heißt, Jugendliche probieren deutlich später Alkohol, Tabak oder Cannabis aus als noch vor 20 Jahren. Insgesamt zeigt sich über diesen Zeitraum ein deutlicher Rückgang im Konsum von Alkohol und Tabak. Dies trifft sowohl auf den Probierkonsum, als auch auf den regelmäßigen und intensiven Konsum zu. Auch die Lebenszeitprävalenz des Cannabiskonsums ist in diesem Zeitraum gesunken. Gleichzeitig ist die Abstinenzrate in Bezug auf den Konsum legaler und illegaler Substanzen gestiegen. Im Sinne der Suchtprävention sind diese Entwicklungen sehr zu begrüßen und als Erfolg zu beurteilen.

Seit 1993 hat sich das Drogenreferat frühzeitig und ämterübergreifend mit der Analyse von Bedarfs- und Problemlagen sowie der Entwicklung und Implementierung von neuen Maßnahmen und Angeboten auseinandergesetzt, zunächst ausschließlich mit illegalen Drogen, seit 2010 kamen auch die legalen Drogen und Verhaltenssüchte dazu. Im "Arbeitskreis Jugend und Suchtprävention" kooperieren alle Ämter und Einrichtungen, die in Frankfurt in der Suchtprävention, Frühintervention und Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig sind. Unterschiedliche Kampagnen und Wegweiser, zum Beispiel "Check, wer fährt!", "Handreichung Suchtprävention an Schulen", "Be.U!", informieren, klären auf und geben Hilfestellungen für Jugendliche und Eltern, Lehrkräfte und pädagogisches Personal. Das Drogenreferat finanziert und begleitet ebenso die Umsetzung von evaluierten Programmen zur Reduzierung riskanter Konsummuster wie "FreD", Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten, "CaBS", Casemanagement und Beratung für cannabiskonsumierende Schüler:innen, und "HaLT", Hart am Limit, für Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum und ihren Eltern. Wird ein Förderungsbedarf erkannt, entwickelt das Drogenreferat zusammen mit den Trägern der Drogen- und Suchthilfe zeitnah gezielte Angebote. Beispiele hierfür sind die "Konsumvereinbarung an Schulen" oder das App-gestützte Beratungsprogramm "Rauchmelder" für Cannabiskonsument:innen.

Fachveranstaltungen zu aktuellen Trends für Fachkräfte der pädagogischen Arbeit, aufsuchende Arbeit und spezielle Informationsangebote bei öffentlichen Feiern und in Klubs gehören ebenso zu den fortlaufenden Angeboten der vielschichtigen Präventionsstrategie wie Online- und E-Mail-Beratung. Im Übrigen verweisen wir auf die Berichte zur Konzeption "Prävention nicht stoffgebundener Süchte und legaler Drogen", mit der das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main mit dem Stadtverordnetenbeschluss zum Etat-Antrag E 99/10, § 7831 vom 25.03.2010, beauftragt wurde. Auch bei diesem Konzept handelt es sich um ein kontinuierlich überprüftes und angepasstes Vorhaben zur Weiterentwicklung der bestehenden Maßnahmen im Bereich der Prävention, Frühintervention und Beratung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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