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Einigen Fraktionen im Römer wurde ein anonymes Schreiben mutmaßlich aus dem Umfeld der Volkshochschule zugesandt. In die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wurde gefragt, ob ihm ein anonymes Schreiben bekannt ist, das Vorwürfe der Misswirtschaft und des Nepotismus enthält. Der Magistrat hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass alle Stellen der Volkshochschule ausgeschrieben werden und die Auswahlverfahren transparent sind.

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Frage an den Magistrat

Einigem Fraktionen im Römer wurde ein anonymes Schreiben mutmaßlich aus dem Umfeld der Volkshochschule zugesandt. In diesem werden Vorwürfe der Misswirtschaft und des Nepotismus vorgebracht. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat dieses Dokument bekannt, und wenn ja, wie bewertet er die darin enthaltenen Vorwürfe?

Antwort des Magistrats

Dem Magistrat ist das anonyme Schreiben bekannt. Bezüglich des Vorwurfs der Intransparenz bei Stellenbesetzungen weist der Magistrat die Vorwürfe zurück. Alle Stellen der VHS werden grundsätzlich ausgeschrieben, Stellen ab TVöD 13 grundsätzlich auch extern. Leitungsstellen wie die im Schreiben aufgeführten Fachbereichsleitungen werden in einem aufwändigen mehrstufigen Auswahlverfahren - in der Regel Assessmentcenter - besetzt. In das Auswahlgremium bezieht die VHS meist auch externen Sachverstand mit ein. Beteiligungsgremien wie Gleichstellungsbeauftragte und Personalrat sind in allen Phasen des Auswahlverfahrens beteiligt.

Darüber hinaus muss bei Einstellungen von Leitungskräften gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes die Betriebskommission als Kontrollgremium gehört werden. Dies ist in allen Fällen erfolgt und die Betriebskommission hat der Einstellung der aus den Auswahlverfahren hervorgegangenen Bewerber*innen nach persönlicher Vorstellung jeweils zugestimmt. Dabei besteht für alle Mitglieder der Betriebskommission grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit des Einblicks in alle Unterlagen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses.

Die VHS beschäftigt derzeit rund 1.300 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kursleitungen, in der Prüfungsaufsicht unter anderem Der Magistrat nimmt die im Schreiben aufgeworfenen Vorwürfe des Nepotismus sehr ernst und hat eine Prüfung der Einstellung auf Honorarbasis beschäftigter Mitarbeitender sowie die Beachtung der hier geltenden städtischen Regularien bereits in die Wege geleitet.

Im Hinblick auf die Vorwürfe des Nepotismus ist festzustellen, dass nach der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main - Allgemeiner Teil -, AGA I, eine verwandtschaftliche, schwägerschaftliche, eheliche oder eingetragene gleichgeschlechtliche Beziehung zwischen einer/einem städtischen Bediensteten und einer Bewerberin/einem Bewerber einer Einstellung grundsätzlich nicht entgegenstehen und auch die Beschäftigung von Angehörigen bei demselben Amt oder Betrieb unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben hinsichtlich einer etwaigen Interessenkollision möglich ist.

Gleichsam bestehen für die unter der Begrifflichkeit "Misswirtschaft" zu subsummierenden Vorwürfe stadtinterne Regelungen, die eine objektive Zuerkennung regeln. Daher greift der Magistrat die Vorwürfe selbstverständlich auf und überprüft die Einstellung auf Honorarbasis beschäftigter Mitarbeitender sowie die Beachtung der hier geltenden städtischen Regularien.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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