Die digitale Bereitstellung von Dienstleistungen im sozialen Bereich - wie zum Beispiel die Digitalisierung des Frankfur
Zusammenfassung
Die Digitalisierung von Dienstleistungen im sozialen Bereich wird vorgeschlagen, um bürokratische Abläufe zu vereinfachen und die Nutzung sozialer Angebote zu erleichtern. Der Magistrat plant, weitere Dienstleistungen digital umzusetzen, um die Effizienz zu steigern und den Bürger:innen den Zugang zu erleichtern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die digitale Bereitstellung von Dienstleistungen im sozialen Bereich - wie zum Beispiel die Digitalisierung des Frankfurt Passes - kann die bürokratischen Abläufe vereinfachen und damit eine enorme Erleichterung für Betroffene und Mitarbeiter sein. Verschiedene Antragsprozesse können durch eine digitale Umsetzung zusammengefasst, übersichtlich gestaltet, flexibel ergänzt und von verschiedenen Stellen abgerufen werden. Auch können digitale Anwendungen - wie zum Beispiel eine App - das Nutzen von sozialen Angeboten erleichtern.
Ich frage den Magistrat:
Wurden beziehungsweise werden im sozialen Bereich weitere Dienstleistungen digitalisiert, beziehungsweise welche konkreten Pläne gibt es seitens des Magistrates für zukünftige Umsetzungen?
Antwort des Magistrats
Die Sozialgesetzbücher, SGB, sehen keine besondere Formvorschrift für die Antragstellung vor; ein Antrag kann daher schriftlich, mündlich, elektronisch oder in jeder anderen eindeutig wahrnehmbaren Form gestellt werden. Der formale Antrag auf Leistungen kann digital zugesendet und ausgefüllt werden, allerdings muss der ausgefüllte Antrag ausgedruckt und unterschrieben zur Behörde zurückgesendet werden.
In der Regel wird der formale Antrag jedoch in einem Beratungsgespräch gemeinsam ausgefüllt. Der individuelle Bedarf kann im Gespräch konkretisiert werden, es müssen nur die Daten erfasst werden, die auch für die beantragte Leistung notwendig sind.
Mit der Beantragung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern sind gegebenenfalls auch Verpflichtungen, wie zum Beispiel eine Kostenbeteiligung, für die beantragte Leistung, für die Bürger:innen verbunden. Eine Aufklärung und Beratung für die Bürger:innen ist letztendlich entscheidend für die weitere Antragstellung. Insofern sind neben digitalisierten Leistungen derzeit auch immer analoge Schritte bei der Antragstellung zu vollziehen.
Folgende Dienstleistungen wurden bisher im sozialen Bereich digitalisiert:
- Unterhaltsvorschussleistungen
Für die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steht bereits seit dem 06.09.2021 ein digitaler Antrag zu Verfügung.
- Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Ein digitaler Antrag auf Übernahme der Kindertageseinrichtungs-/Kindertagespflegekosten nach §§ 22/23 SGB VIII in Verbindung mit § 90 Absätze 3 und 4 SGB VIII befindet sich derzeit in der Umsetzung. Hier ist eine zur Verfügung Stellung im I. Quartal 2023 in Planung.
- Beratungsleistungen des Sozialdienstes (KJS)
Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail, per Fax und telefonisch erfolgen. Eine Erstberatung erfolgt regelhaft in einem persönlichen Kontakt. Sollten in der Folge digitale Kontakte angestrebt werden, so sind die Sozialdienste für Videokonferenzen technisch ausgestattet. Anträge können formlos auch digital gestellt werden.
- Leistungen der Erziehungsberatungsstellen:
Die Erziehungsberatungsstellen leisten eine digitale Beratung. Diese Pflichtleistung wird durch das Jugend- und Sozialamt finanziert und trägt das bke Qualitätssiegel. Dieses ist an Voraussetzungen geknüpft, darunter fallen auch elektronische Kontaktaufnahme und virtuelle Kommunikationskanäle.
Neben den bereits bekannten Projekten - Frankfurt-Pass, elektronische Akte - ist aus finanziellen und arbeitskapazitären Gründen keine weitere Digitalisierung von Dienstleistungen in konkreter Planung. Allerdings zeichnet sich ab, dass mittelfristig die Software zur Bearbeitung von Sozialhilfeangelegenheiten neu zu beschaffen ist und dabei auch die Fortschritte bei der Digitalisierung Beachtung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.