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Über die Eigentumsverhältnisse der Gutleutkirche gibt es widersprüchliche Angaben: Manche sagen, die Kirche nebst den Ju

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Frage vom 28.03.2014, F 1367 Über die Eigentumsverhältnisse der Gutleutkirche gibt es widersprüchliche Angaben: Manche sagen, die Kirche nebst den Jugend- und Sozialräumen, der Küche und den Mietwohnungen gehöre dem Jugendamt, andere, sie gehörten noch dem Evangelischen Regionalverband.

Ich frage den Magistrat: Wem gehört die Gutleutkirche aktuell, und falls sie sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindet, warum wurden den Flüchtlingen nicht die leer stehenden Wohnungen angeboten?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kliehm! Zum besseren Verständnis meiner Antwort ist vorab ein kleiner Hinweis nötig: Umgangssprachlich wird in der Tat oft von der Gutleutkirche gesprochen. Es handelt sich in Wirklichkeit aber um das Anwesen Gutleutstraße 121. Bei diesem Anwesen handelt es sich nicht um eine geweihte Kirche, sondern es ist eine Versammlungsstätte der Evangelischen Hoffnungsgemeinde. Sie müssen wissen, dass die Liegenschaft Gutleutstraße 121 Teil der Frankfurter Infrastrukturplanung für das gesamte Gutleutviertel und das Westhafengebiet ist. Auf der Liegenschaft befinden sich folgende Gebäude: eine Versammlungsstätte mit sogenannter Suppenküche im Vorderhaus, ein Glockenturm und ein Wohnhaus im Hinterhaus. Tatsächlich wurde die Liegenschaft von der Stadt Frankfurt zur Errichtung eines Jugendhauses vom Evangelischen Regionalverband erworben. Jetzt möchte ich Ihnen nicht als Rechtsdezernentin den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ausführen, aber ich möchte auf eine Regel im Kaufvertrag hinweisen. Die Übergabe der Liegenschaft Gutleutstraße 121 in das Eigentum der Stadt Frankfurt erfolgt neun Monate nach der Fertigstellung einer neu zu errichtenden Kindertagesstätte auf dem Baufeld 15 im Westhafen. Die bisherige Kindertagesstätte in der Gutleutstraße 131 soll nach Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte auf dem Baufeld 15 an diesen Standort umziehen. Sie folgen mir noch? Die bisherigen Räume der Kindertagesstätte in der Gutleutstraße 131 werden anschließend für die Arbeit der Suppenküche genutzt, die dann aus den für das Jugendhaus vorgesehenen Räumen ausziehen wird. Das mag auf den ersten Blick etwas unverständlich sein. In Wirklichkeit verbirgt sich dahinter aber ein strategisch ausgeklügeltes dezernatsübergreifendes Zusammenwirken für unsere Frankfurterinnen und Frankfurter in allen Lebensbereichen. Denn dieser geplante Umzug bietet allen Frankfurterinnen und Frankfurtern weiterhin eine reibungslose Nutzung aller Angebote, die wir bisher haben, insbesondere der sogenannten Suppenküche. An der Stelle möchte ich auch gerne darauf hinweisen, dass die Suppenküche weitaus mehr ist als eine Suppenküche. Wer jemals da war, wird erfahren haben, dass es sich bei der Suppenküche um ein für den Stadtteil wirklich verbindendes Angebot handelt, das im Übrigen von allen Frankfurterinnen und Frankfurter täglich genutzt werden kann. Aufgrund von Baumängeln und einem Beweissicherungsverfahren für die neue Kindertagesstätte, die als Ersatz für die Kita in der Gutleutstraße 131 dienen wird, ist es im Baufeld 15 zu einem Baustopp gekommen, sodass die Verlagerung der Kindertagesstätte bislang noch nicht realisiert werden konnte. Das Karussell hat sich daher noch nicht zu drehen begonnen. Die Suppenküche konnte noch nicht umziehen und ist immer noch im Vorderhaus der Liegenschaft Gutleutstraße 121 untergebracht. Da die vertraglichen Vereinbarungen zur Übergabe der Liegenschaft vom Evangelischen Regionalverband an die Stadt Frankfurt am Main noch nicht erfüllt sind, ist der Evangelische Regionalverband immer noch Besitzer der Liegenschaft. Ihm allein obliegt derzeit die Entscheidung über deren Nutzung. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kliehm. Bitte! Stadtverordneter Martin Kliehm, ELF Piraten: (Zusatzfrage) Also, ich sehe schon, es ist kompliziert. Wir haben schon öfters über das Thema der Zwischennutzung gesprochen, also von der Förderung zwischenzeitlicher Nutzungen von Leerständen von Gewerbe- wie auch Mietimmobilien. Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch den Magistrat der Stadt Frankfurt Einfluss auf den Evangelischen Regionalverband zu nehmen, um dort eine Zwischennutzung zu ermöglichen? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Wir schauen uns natürlich die ganze Zeit um, wo es Möglichkeiten gibt, Unterkünfte für Menschen zu finden, die in schwierigen Lebensverhältnissen sind. Aber aufgrund der Umzüge, die zeitlich eng geplant sind und aneinanderhängen, sind Nutzungen für Wohnzwecke, insbesondere während der Umbauphase, nicht möglich. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Vielen Dank! Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Kauder von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Natascha Kauder, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn die Liegenschaft dann irgendwann einmal in das Eigentum der Stadt übergegangen ist, also die vorgesehenen Umzüge wirklich alle durchgeführt wurden, besteht dann vonseiten der Stadt die Absicht, die Wohnungen an Flüchtlinge zu vergeben? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Also noch einmal: Der geschilderte Ablauf ist zeitlich so eng getaktet, dass es dafür keine Möglichkeit gibt. Wir planen nach wie vor, dort ein Jugendhaus zu errichten. Es ist nicht möglich, während der Umbauphasen und Umzüge eine Zwischennutzung einzurichten. Mit der Gutleutkirche, also der Liegenschaft in der Gutleutstraße 121, wird immer verbunden, dass hier Menschen ohne Obdach im sogenannten Kirchenasyl untergebracht werden oder wurden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir in Frankfurt momentan 2.700 Menschen haben, die aus den verschiedensten Gründen keinen festen Wohnsitz haben. Sie sind bei uns registriert und warten auf eine Wohnung. Sie haben nach den Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt auch einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wenn dann tatsächlich Wohnungen zur Verfügung stehen, müssen diese Menschen vorrangig ins Auge gefasst werden. Viele von ihnen haben bereits den Status, dass sie jederzeit eine eigene Wohnung beziehen könnten. Das ist bei unserer angespannten Wohnungsmarktsituation eine große Herausforderung, für diese Menschen eine Wohnung zu finden. Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, sie warten teilweise schon über ein Jahr. Ich werde also keineswegs eine Option in Betracht ziehen, bei der eine Gruppe von Menschen, die keine geprüften Ansprüche auf eine Sozialwohnung hat, an den anderen 2.700 Menschen vorbeiziehen wird. Ich bin hier schon der Auffassung, dass zunächst erst einmal diejenigen mit Wohnraum zu versorgen sind, die schon seit über einem Jahr warten.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Kliehm

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. März 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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