Die TSG Fechenheim besitzt die TSG-Turnhalle in Fechenheim. Betreiber und Vermieter der Räumlichkeiten ist die Saalbau/A
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 14.06.2018, F 1350 Die TSG Fechenheim besitzt die TSG-Turnhalle in Fechenheim. Betreiber und Vermieter der Räumlichkeiten ist die Saalbau/ABG. Der Betreibervertrag läuft bald aus. Die Verhandlungen zwischen Saalbau und TSG Fechenheim ziehen sich schon seit über einem Jahr hin. Eine Lösung ist nach Aussagen des Vereins noch nicht in Sicht. Ohne eine Einigung verliert der Stadtteil seine letzte Möglichkeit an bezahlbarem Mietraum für Vereine und Privatpersonen.
Ich frage den Magistrat: Welche Hürden müssen noch beseitigt werden, damit es für beide Seiten zu einer guten Einigung auf einen neuen Betreibervertrag kommt?
Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Klingelhöfer! Die Turnhalle in Fechenheim wird derzeit hauptsächlich durch die TSG genutzt, daneben aber auch durch zwei Schachvereine. Wie bei anderen Bürgerhäusern auch, erhält die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH durch das Sportamt einen Kostenbeitrag, der im Sportetat veranschlagt ist. Mit der Saalbau GmbH beziehungsweise nach der Verschmelzung mit der ABG Frankfurt Holding besteht ein Erbpachtvertrag aus dem Jahr 1989. Nach zweimaliger Verlängerung um jeweils zehn Jahre endet dieser vertragsgemäß zum 31.12.2019. Daher besteht derzeit keine Gefahr, dass der Stadtteil bezahlbaren Mietraum verliert. Da die TSG Fechenheim selbst Eigentümer der Turnhalle ist, kann sie diese grundsätzlich auch selbst betreiben oder einen Dritten als Betreiber einsetzen. Die Verhandlungen über eine Verlängerung des Vertrages dauern bereits seit mehreren Jahren an, die ABG Frankfurt Holding hat mehrfach Lösungsvorschläge angeboten. Grundsätzlich ist die ABG Frankfurt Holding einer Verlängerung gegenüber aufgeschlossen. Es gibt bereits einen Entwurf zu einem Erbpachtvertrag für die kommenden Jahre, allerdings wurde bisher noch keine Einigung über die anstehenden Umbaukosten in Höhe von rund 200.000 Euro erzielt. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die noch andauernden Verhandlungen zu einer für alle Seiten annehmbaren Lösung führen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass seitens der TSG Fechenheim aus Sportfördermitteln Zuschüsse zur Unterstützung von besitzenden Sportvereinen beantragt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.