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In Fechenheim gibt es ein von der Mainova betriebenes Biomasse-Kraftwerk. Dieses Kraftwerk verfeuert alte Eisenbahnschwe

Vorlagentyp: F
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

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Frage vom 19.08.2011, F 134 In Fechenheim gibt es ein von der Mainova betriebenes Biomasse-Kraftwerk. Dieses Kraftwerk verfeuert alte Eisenbahnschwellen und anderes organisches Material.

Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung der Gifte aus den Bahnschwellen erfolgt, auch wenn das Kraftwerk ausfällt?

Antwort des Magistrats: Als Energiepartner versorgt die Mainova AG die Rhein-Main-Region zuverlässig und umweltschonend mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Umfassende Erfahrungen in der Energieerzeugung, ausgeprägtes Umweltbewusstsein, starke Kundenorientierung und gesellschaftliches Engagement zeichnen das Unternehmen aus. Als regionales Erzeugungs- und Dienstleistungsunternehmen versorgt Mainova ihre Kunden mit den Basiselementen unserer Lebensqualität: Energie und Trinkwasser. Mainova bieten eine sichere Versorgung mit Erdgas, Strom, Wärme und Wasser bei gleichzeitigem umweltgerechten Umgang mit den Ressourcen. Die Produkte und Dienstleistungen ermöglichen auch ihren Kunden umweltschonendes Verhalten. Die zahlreichen Aktivitäten im Umweltschutz haben dazu geführt, dass Mainova in die Umweltallianz Hessen aufgenommen wurde. Damit besitzt das Unternehmen ein Gütesiegel, das seine freiwillige Verantwortung für die Umwelt und die Ressourcen der Natur belegt - verliehen durch eine angesehene Organisation, die aus Vertretern der hessischen Landesregierung und der Industrie besteht. Schon früh - lange vor der nun in aller Munde stehenden Energiewende - stellte Mainova mittels umfangreicher Investitionen als auch modernster Technologien (insbesondere Windkraft und Erdgas) die Weichen hin zu regenerativen Energien. Mit ihren innovativen Lösungen auf der Basis modernster Erzeugertechnologien garantiert Mainova - unter Berücksichtigung der Klimaschutzanforderungen - eine stabile Versorgungssicherheit an bezahlbarem Strom, Gas und Wärme und stellt damit eine wichtige Säule zur Zukunftssicherung unseres Wirtschaftsstandortes dar. Das Biomasse-Kraftwerk Fechenheim ist eine gemeinsame Anlage der Mainova AG und der Fa. WiSA und ist gemäß der 17. Bundesimmissions-Schutzverordnung (BImSchV) genehmigt worden. Der Betrieb erfolgt innerhalb der dort, sowie im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte. Diese Grenzwerte beinhalten alle emitierten Stoffe sowie Volumenströme. Die Einhaltung dieser Grenzwerte durch den Betreiber wird durch die Genehmigungbehörde überwacht. Die hierzu notwendigen Messgeräte werden jährlich durch eine externe Prüfstelle auf ihre Funktions-tüchtigkeit geprüft und alle drei Jahre kalibriert. Alle relevanten Konzentrationen und Mengen werden einmal Jährlich zusammengefasst und der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt (Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 18 der 17 BImSchV). Diese Informationen sind über die Mainova-Internetseite jederzeit einsehbar . (http: //www.mainova.de/unternehmen/unternehmensprofil/erzeugung.html). Der Brennstoffnutzungsgrad der Anlage liegt zwischen 60% und 90% je nach der ausgekoppelten Dampfmenge. Das Kraftwerk erzeugt 72.000MW und 90.000 MW Strom je nach Betriebszeit pro Jahr. Die Auskopplung von 65bar Dampf liegt zwischen 25.000T und 35.000T pro Jahr. Die Auskopplung von 5bar Dampf liegt zwischen 30.000T und 40.000T pro Jahr. Beides ist abhängig von den Betriebsstunden und der Anforderung der Fa. Allessa. Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet Antwort Frage 134 (Entsorgung der Gifte aus den Bahnschwellen): Die Entsorgung der so genannten "Reststoffe" wird durch ausgewiesene Entsorgungsfachfirmen mit entsprechendem Nachweis sichergestellt. Je nach Prozessstufe werden die Reststoffe auf dem Gelände der Anlage in Silos, Boxen und Container zwischengelagert, bevor sie der Entsorgung zugeführt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Hans-Günter Müller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. August 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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